
Ratingen | Wie kann für den Ernstfall vorgesorgt werden, wenn ein Mensch mit Behinderung oder kognitiver Beeinträchtigung sich selbst nicht mehr zu medizinischen oder pflegerischen Fragen äußern kann? Mit dieser wichtigen Frage beschäftigt sich ein Informationsabend am Donnerstag, 9. Oktober 2025, um 18 Uhr im Haus am Turm (1. Etage), Angerstraße 11, Ratingen.
Unter dem Titel „Selbstbestimmt bis zuletzt – Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ informiert die Veranstaltung darüber, wie medizinisch-pflegerische Maßnahmen am Lebensende respektvoll, rechtssicher und im Sinne der betreuten Person gestaltet werden können. Sie richtet sich insbesondere an gesetzliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Angehörige, die Menschen mit Behinderung begleiten und in schwierigen Situationen verantwortungsvolle Entscheidungen treffen müssen.
Die Referentinnen Claudia Engels und Kerstin Kämmerling, Beraterinnen für die gesundheitliche Versorgungsplanung nach § 132g SGB V bei der Hephata Leben gemeinnützige GmbH, geben praxisnahe Einblicke in die gesetzlichen Grundlagen. Sie zeigen Wege auf, wie Menschen mit besonderem Unterstützungsbedarf in Entscheidungsprozesse einbezogen werden können – damit ihre Wünsche auch dann zählen, wenn sie selbst nicht mehr sprechen können.
Die Teilnahme ist kostenfrei, eine Anmeldung wird jedoch erbeten.
Anmeldung und Kontakt:
Jennifer Opitz
Diakonie im Kirchenkreis Mettmann – Gesetzliche Betreuungen
Angerstraße 11, 40878 Ratingen
Telefon: 02102 / 109123
E-Mail: j.opitz@diakonie-kreis-mettmann.de
Web: www.diakonie-kreis-mettmann.de
Die Auseinandersetzung mit dem Thema kann im Ernstfall helfen, sicher und verantwortungsvoll zu handeln – und Menschen mit Behinderung ein selbstbestimmtes Leben bis zuletzt zu ermöglichen.