Frau trinkt Tee im Bett, erkältet.
Wer krank zuhause ist, kann sich unter Voraussetzungen auch telefonisch eine Krankmeldung für den Arbeitgeber besorgen. Foto: VZ NRW/adpic

Velbert. Die telefonische Krankschreibung ist ab Donnerstag wieder möglich. Die Regelung gilt dann dauerhaft und auch für weitere Krankheitsbilder. Das hat die Verbraucherzentrale NRW mitgeteilt.


Akute Atemwegserkrankungen sind derzeit sehr verbreitet. Nach Hochrechnungen des Robert Koch-Instituts waren Ende November rund sieben Millionen Menschen von einer Erkältung, Grippe oder Corona-Infektion betroffen.

Arztpraxen und Wartezimmer sind oft überfüllt. Zugleich plagt viele die Sorge, sich im Wartezimmer eine Erkältung zu holen oder gar mit Grippe- und Corona-Viren anzustecken.

„Auch die Ärzteschaft fordert seit längerem eine Rückkehr zur telefonischen Krankschreibung, die nach mehrmaliger Verlängerung am 1. April 2023 ausgelaufen war“, informiert die Verbraucherberatung.

Ab dem 7. Dezember können Menschen in Deutschland nun wieder telefonisch eine Krankmeldung erhalten, wie das bereits in der Corona-Pandemie möglich war. Und das soll danach dann dauerhaft möglich sein.

„Bereits im Sommer hatte die Bundestag beschlossen, dass die telefonische Krankschreibung dauerhaft wiedereingeführt werden soll. Am 7. Dezember wird der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) die Regelungen dafür beschließen“, heißt es dazu von den Verbraucherschützern.

Sabine Wolter, Gesundheitsrechsexpertin der Verbraucherzentrale NRW, erklärt den Umfang der neuen Regelung.

Während der Corona-Pandemie galt die telefonische Krankschreibung nur für milde Atemwegsprobleme. Zukünftig soll die telefonische Krankschreibung bei Krankheiten ohne schwere Symptome wie zum Beispiel Magen-und Darm-Infektionen möglich sein, nicht aber bei schweren Krankheitsfällen. Hier muss die Arztpraxis besucht oder ein Hausbesuch vereinbart werden.

Betroffene müssen in der Arztpraxis bekannt sein

Telefonische Krankschreibungen dürfen Arztpraxen aber nur für Personen ausstellen, die dort bekannt sind. Man muss daher innerhalb der letzten zwei Jahre mindestens einmal in der Arztpraxis gewesen sein. Die telefonische Krankschreibung gilt normalerweise für höchstens sieben Tage. Eine Ausnahme davon ist möglich, wenn jemand zuvor persönlich in der Praxis untersucht wurde. Dann kann die Krankschreibung auch für mehr als sieben Tage erfolgen. Damit es keinen Missbrauch mit der Krankschreibung gibt, muss die Arztpraxis überprüfen, dass die anrufende Person auch tatsächlich diejenige ist, für die sie sich ausgibt.

Krankmeldung beim Arbeitgeber

Bei einer telefonischen Krankschreibung versenden viele Arztpraxen die Krankmeldung meist per Post oder E-Mail an die Patientin oder den Patienten. Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung übermittelt die Arztpraxis elektronisch an die gesetzliche Krankenkasse der Versicherten. Arbeitnehmer teilen ihrem Arbeitgeber, so wie im Unternehmen geregelt, die Erkrankung und die Krankschreibung mit. Arbeitgeber rufen dann elektronisch die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bei der gesetzlichen Krankenkasse ab.