Die Stadtverwaltung informiert und lädt zur Diskussion ein über die künftige Entwicklung des Langenberger Ortszentrums. Archivfoto: Mathias Kehren
Die Stadtverwaltung informiert und lädt zur Diskussion ein über die künftige Entwicklung des Langenberger Ortszentrums. Archivfoto: Mathias Kehren

Velbert. In Velbert-Langenberg findet am Donnerstag, 30. September, ab 17 Uhr im Alldie Kunsthaus an der Wiemerstraße 3 eine Öffentlichkeitsbeteiligung zur Aufstellung des Bebauungsplans Ortszentrum Langenberg sowie der Innenbereichssatzung Klippe statt. Das berichtet die Stadtverwaltung.


Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich während der Anhörung zu der Planung und deren Zielen äußern, die im Vorfeld von der Verwaltung erläutert werden. Die Planunterlagen hängen bereits ab 16 Uhr im Veranstaltungsraum aus. Im Rahmen der Veranstaltung wird zudem das Altstadtmanagement vorgestellt.

Aufgrund der Coronaschutzverordnung gilt die sogenannte „3G-Regel“. Außerdem ist während des gesamten Aufenthaltes im Alldie Kunsthaus, außer am Sitzplatz, das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben sowie ein Sicherheitsabstand von 1,50 Meter zu anderen Personen einzuhalten.

Höhere Wohndichte im Zentrum

Für das Ortszentrum Velbert-Langenberg wird ein neuer Bebauungsplan aufgestellt. Ziel des Bebauungsplanes Nr. 320 ist es, eine höhere Wohndichte im Zentrum zu ermöglichen. In den Randbereichen des Zentrums soll eine höhere Anzahl an Wohnmöglichkeiten, auch im Erdgeschoss, zulässig werden.

Gleichzeitig soll ein Kernbereich des historischen Ortszentrums definiert werden, in dem auch zukünftig nur Zentren prägende Nutzungen wie Einzelhandel, Gastronomie oder Dienstleistungen im Erdgeschoss zulässig sind.

In den Obergeschossen soll zukünftig überall eine Wohnnutzung möglich sein. Ziel dieser Steuerung der zulässigen Nutzungen ist es, den zentralen Kern des Zentrums zu stärken, langfristig als belebten Mittelpunkt zu erhalten und Leerstände sowie einen weiteren Funktionsverlust in den Randbereichen zu vermeiden.

Mit der Aufstellung der Innenbereichssatzung Klippe (gemäß § 34 (4) Baugesetzbuch) wird das Ziel verfolgt, eine maßvolle und abschließende Wohnbebauung zu ermöglichen. Das Satzungsgebiet befindet sich im südlichen Bereich der Straße Klippe in Höhe der Hausnummern 60 und 57/59. In Anlehnung an die vorhandene Bebauung ist dort eine zusätzliche Bebauung von ein bis zwei Wohngebäuden vorstellbar.