Am 15. Mai wird der Landtag in Nordrhein-Westfalen gewählt. Foto: Mathias Kehren
Am 15. Mai wird der Landtag in Nordrhein-Westfalen gewählt. Foto: Mathias Kehren

Velbert. Bürgerinnen und Bürger der Stadt Velbert können ab Samstag, 9. April, für die Landtagswahl am Sonntag, 15. Mai, den Wahlschein inklusive der Briefwahlunterlagen beantragen. Die Stadtverwaltung informiert wie folgt über das Prozedere.


Die Beantragung der Briefwahl ist über das aufgedruckte Antragsformular auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung möglich. Ein dort aufgedruckter QR-Code ermöglicht das, alternativ kann der Wahlschein online über einen Link auf der Homepage der Stadt (www.velbert.de) oder per E-Mail an wahlen@velbert.de beantragt werden.

Der Wahlschein kann auch beantragt werden, indem das Formular auf der Rückseite in einem frankierten Umschlag an die Stadt geschickt oder in einen der Briefkästen des Rathauses in Velbert-Mitte, Thomasstraße 1, oder in den ServiceBüros beziehungsweise Stadtteilbibliotheken in Velbert-Langenberg oder -Neviges eingeworfen wird. Das Formular ist in diesem Fall zwingend zu unterschreiben, informiert dioe Stadt.

Ein mündlicher (jedoch nicht telefonischer) Antrag ist auch möglich. Anzugeben sind bei allen Anträgen Vorname, Name, Anschrift und Geburtsdatum der wahlberechtigten Person.

Bürgerinnen und Bürger, die einen Antrag für eine andere Person stellen wollen, müssen eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Briefwahl persönlich in den Briefwahlbüros –  Zugangsvoraussetzungen

Für besonders eilige Wählende besteht zudem wieder die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich in einem der eingerichteten Briefwahlbüros in Velbert-Mitte, -Langenberg und -Neviges zu beantragen und in dringenden Fällen auch direkt vor Ort die Briefwahl durchzuführen. Ein Termin hierfür ist nicht erforderlich. Die Wahlbenachrichtigung sollte mitgebracht werden. Es besteht eine Ausweispflicht.

Besonders zu beachten ist, dass an Samstagen keine Wahlunterlagen ausgestellt werden können.

Das Tragen einer medizinischen Maske ist während des Aufenthaltes im Rathaus und auch in Langenberg und Neviges verpflichtend. Ebenso ist das Abstandsgebot einzuhalten.

Öffnungszeiten der Briefwahlbüros

Die Briefwahlbüros öffnen nach Ostern am Dienstag, 19. April. Das Briefwahlbüro im Rathaus (Raum U123) ist am einfachsten über den barrierefreien Zugang in den Rathausarkaden, Thomasstraße 1 (neben der Parkhauseinfahrt) zu erreichen.

Geöffnet ist es von montags bis freitags, jeweils von 7.30 bis 12 Uhr, und zusätzlich montags bis 16 Uhr, dienstags und mittwochs bis 15 Uhr und donnerstags bis 18 Uhr. Das Briefwahlbüro in Langenberg befindet sich in der Stadtteilbibliothek, Donnerstraße 13. Die Öffnungszeiten sind dienstags und freitags, jeweils von 10 bis 13 Uhr und zusätzlich dienstags von 14 bis 18 Uhr. Das Briefwahlbüro in der Stadtteilbibliothek Neviges, Elberfelder Str. 64, ist montags und donnerstags von 10 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 14 bis 18 Uhr geöffnet.

Das Projektteam Wahlen bittet darauf zu achten, dass die Anträge am Freitag, 13. Mai, von 12 Uhr bis spätestens 18 Uhr nur noch im Service-Büro im Rathaus gestellt werden können. Für diesen Zeitraum ist der Haupteingang des Rathauses zu nutzen. Nach Freitag, 13. Mai 2022, 18 Uhr, kann der Antrag nur noch im Falle einer attestierten plötzlichen Erkrankung und auch nur bis zum Wahltag, 15. Mai 2022, 15 Uhr, gestellt werden.

Für Auskünfte in Wahlangelegenheiten steht das Projektteam Wahlen in Velbert-Mitte unter 02051/26-2452 oder 26-2567 zur Verfügung.