Fotos am Gedenkstein der Wohnstätte in Heiligenhaus helfen den Bewohnern bei der Erinnerung an Verstorbene. Foto: Lebenshilfe
Fotos am Gedenkstein der Wohnstätte in Heiligenhaus helfen den Bewohnern bei der Erinnerung an Verstorbene. Foto: Lebenshilfe

Kreis Mettmann. Die Lebenshilfe Kreisvereinigung Mettmann hat einen besonderen Weg gefunden, mit den von ihr begleiteten Menschen Trauer zu leben und an ihren Wohnstätten zu symbolisieren. An den Lebenshilfe-Häusern im Kreisgebiet gibt es einzigartige Orte des Gedenkens an Verstorbene. Sie helfen Menschen mit Behinderung dabei, Abschied zu nehmen.

„Jeder Mensch trauert anders. Das gilt genauso für Menschen mit Behinderung“, sagt Uli Gaßmann, Pädagogischer Geschäftsführer der Lebenshilfe Kreisvereinigung Mettmann. Trauer braucht auch einen Ort des Gedenkens. Viele Bewohner der Wohnstätten sind jedoch nicht mobil genug, um regelmäßig die Grabstätten von Angehörigen oder verstorbenen Mitbewohnern aufzusuchen. Deshalb hat die Lebenshilfe an ihren Einrichtungen Plätze geschaffen, die an geliebte Menschen erinnern.

In Heiligenhaus ist es ein geschützter Ort im großen Garten der Wohnstätte. Im Zentrum des Rückzugsorts hinter einer kleinen Hecke steht ein individuell angefertigter Gedenkstein. Hier haben Bewohner und Mitarbeiter Fotos von Verstorbenen angebracht. „Die Fotos helfen Menschen, die nicht lesen können dabei, sich an ihre Mitbewohner zu erinnern“, sagt Gaby Freitag, Mitarbeiterin in der Heiligenhauser Wohnstätte.

Auch die Lebenshilfe-Häuser in Velbert und Ratingen haben auf ihren Grundstücken ähnliche Gedenksteine aufgestellt. Im Innenhof der Langenfelder Wohnstätte erinnert ein spezieller Brunnen an geliebte Menschen.

Die Wohnangebote der Lebenshilfe sind für Menschen mit Behinderung ein Zuhause — bis zu ihrem Lebensende. Menschen mit Behinderung bis zu ihrem Tod hin zu begleiten, ist der Lebenshilfe im Kreis Mettmann ein Anliegen. Deshalb hat auch das Sterben in gewohnter Umgebung einen hohen Stellenwert. „Vielen unserer Mitarbeiter ist es ein Bedürfnis, den von ihnen betreuten Menschen auch im Sterbeprozess nah zu sein. Unterstützt werden wir dabei von örtlichen Hospizvereinen“, sagt Geschäftsführer Uli Gaßmann.

Weil das Sterben zum Leben dazu gehört, ist die Auseinandersetzung mit dem eigenen Tod ein wichtiger Aspekt in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung. „Wir nähern uns dem Thema behutsam an und nehmen die Wünsche und Vorstellungen unserer Bewohner in Bezug auf das eigene Lebensende sehr ernst“, sagt Uli Gaßmann. Eine Patientenverfügung in Leichter Sprache hilft dabei, die Entscheidungen von Menschen mit Behinderung schriftlich zu fixieren.

Um Mitarbeiter bei der Sterbebegleitung zu unterstützen, schafft die Lebenshilfe vielfältige Angebote, angefangen bei einer umfangreichen Arbeitsmappe zum Thema Sterbebegleitung bis hin zu psychologischer Hilfe und Schulungen für mehr Sicherheit im Umgang mit Sterben, Tod und Trauer. Denn viele Bewohner möchten in allen Lebenslagen und damit auch bei ihrem Lebensende von der Lebenshilfe begleitet werden.

Lebenshilfe im Kreis Mettmann

Die Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung e.V Kreisvereinigung Mettmann ist eine Elternvereinigung, die sich seit 1963 für die Rechte von Menschen mit geistiger Behinderung und deren Angehörigen einsetzt. Sie versteht sich als Selbsthilfeorganisation von Menschen mit geistiger Behinderung, Eltern und Fachleuten. Sie ist Mitglied der Bundesvereinigung und dem Landesverband der Lebenshilfe.

Die Kreisvereinigung versorgt derzeit über 250 erwachsene Menschen mit geistiger Behinderung in Wohnstätten und Wohnungen des Betreuten Wohnens im gesamten Kreis Mettmann. Sie betreut kreisweit über 160 Kinder im Bereich der Frühförderung. Seit 2001 unterhält unsere Kreisvereinigung die Abteilung Jugend und Sport, seit 2013 auch den Familienunterstützenden Dienst (FUD). Höchstes Gremium in der Kreisvereinigung ist die Mitgliederversammlung mit zirka 500 Mitgliedern, die den geschäftsführenden, ehrenamtlichen Vorstand wählt.