Sandra Ernst mit Bürgermeister Dirk Lukrafka nach erfolgter Wahl. Künftig soll sie Schul- und Sozialdezernentin in Velbert werden. Foto: Stadt Velbert

Velbert. Die SPD Velbert ist mit der Wahl der Dezernentin Sandra Ernst, die baldigst das Dezernat für Soziales, Bildung und Sport der Stadt Velbert übernehmen soll, nicht einverstanden. Die Fraktion zweifelt an der fachlichen Eignung der noch in Solingen beschäftigten Sozialpädagogin und hat Landrat Hendele und die Bezirksregierung eingeschaltet.


Sandra Ernst ist Mitte April zur neuen Beigeordneten der Stadt Velbert gewählt worden (https://supertipp-online.de/nachrichten/velbert/sandra-ernst-neue-beigeordnete-der-stadt-velbert-id378597). Gegen die Wahl von Sandra Ernst war unter anderem die SPD-Fraktion. Sie zweifelt an der Eignung von Ernst, die auf den Internetseiten der Stadt Solingen noch als Gleichstellungsbeauftragte geführt wird: https://solingen.de/inhalt/team-der-gleichstellungsstelle.

„Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Velbert hat den Landrat des Kreises Mettmann Herrn Hendele in seiner Funktion als Kommunalaufsicht der Stadt Velbert gebeten zu prüfen, ob die Entscheidung des Rates über die Wahl der Dezernentin Sandra Ernst aufgehoben werden muss“, teilt die Fraktion mit.

Die SPD bezweifelt, dass Sandra Ernst die nötige Führungsverantwortung besitze. Momentan leite sie eine Stabsstelle mit drei Mitarbeiterinnen. „Dies dürfte nicht zur Führung eines Dezernats mit 500 Mitarbeitenden ausreichen“, begründet die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Velbert ihr Vorgehen.

„Da Frau Ernst als Vorsitzende der Kreistagsfraktion des Bündnis 90/Die Grünen im Kreistag des Kreises Mettmann eine prägende politische Rolle auf Kreisebene einnimmt und somit eng mit dem Landrat zusammenarbeitet, hat die SPD auch die Bezirksregierung Düsseldorf informiert“, heißt es von Seiten der Fraktion.

In ähnlichen Fällen hätten schon Aufsichtsbehörden darauf hingewirkt, dass Räte ihre Beschlüsse aufheben mussten, führt die SPD-Fraktion an. In der Sache beruft sie sich auf § 71 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW.