Eine Wahlbenachrichtigung liegt auf einem Tisch. Foto: pixabay
Eine Wahlbenachrichtigung liegt auf einem Tisch. Foto: pixabay

Velbert. Aufgrund der aktuell besonderen Situation durch das Coronavirus rechnet das Projektteam „Wahlen“ bei den Kommunalwahlen und der Integrationsratswahl am 13. September mit einem erhöhten Anteil an Briefwählern.


Den Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen können die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Velbert mit dem Formular beantragen, das auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist. Das Formular ist dann in einem frankierten Umschlag an die Stadt zu senden. Es kann auch in einen der Briefkästen des Rathauses in Velbert-Mitte oder der ServiceBüros/Büchereien in -Langenberg oder -Neviges eingeworfen werden. So die Verwaltung zum grundsätzlichen Procedere.

Alternativ könnten die Anträge auch mündlich oder per Internet über einen entsprechenden Link auf www.velbert.de und erstmalig auch mit dem Smartphone oder Tablet durch das Scannen des QR-Codes, der sich oben rechts auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet, gestellt werden. Die Antragstellung könne auch per E-Mail an wahlen@velbert.de unter Angabe von Vorname, Name, Anschrift und Geburtsdatum erfolgen. Eine telefonische Antragstellung sei aber nicht möglich, so das Projektteam „Wahlen“.

Bei der Beantragung sollte generell angegeben werden, ob der Briefwahlantrag auch für die eventuelle Stichwahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeister und/oder der Landrätin oder des Landrat am 27. September gelten soll.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Briefwahlbüros in den Stadtbezirken sind eingerichtet

Für Wählerinnen und Wähler besteht auch die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen persönlich in einem der Briefwahlbüros in Velbert-Mitte, -Langenberg und -Neviges zu beantragen und in dringenden Fällen auch direkt vor Ort die Briefwahl durchzuführen. Ein Termin hierfür ist nicht notwendig, eine erforderliche Registrierung im Eingangsbereich wird vorgenommen. Die Wahlbenachrichtigung sollte mitgebracht werden, zudem besteht eine Ausweispflicht. Das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes wird während des Aufenthaltes im Rathaus empfohlen und ist für Velbert-Langenberg und -Neviges aufgrund der gemeinsamen räumlichen Nutzung mit den Stadtteilbibliotheken verpflichtend. Das Vorausfüllen des Antragsformulars beschleunigt das Verfahren.

Um unnötige Kontakte und Warteschlangen zu vermeiden, bittet das Projektteam „Wahlen“, die Briefwahl an Ort und Stelle nur in dringenden Fällen zu nutzen und vorrangig die Briefwahlunterlagen auf einem der zuvor genannten Wege zu beantragen.

Die Briefwahlbüros im Rathaus sind nur über den barrierefreien Zugang des Rathauses neben der Parkhauseinfahrt, Thomasstraße 1a, zu erreichen. Die Öffnungszeiten sind montags von 7.30 bis 16 Uhr, dienstags und mittwochs jeweils von 7.30 bis 15 Uhr, donnerstags von 7.30 bis 18 Uhr sowie freitags von 7.30 bis 12 Uhr.

Die Briefwahlbüros in Velbert-Langenberg und -Neviges befinden sich jeweils in den Räumlichkeiten des Service-Büros. Die Öffnungszeiten in Velbert-Langenberg, Donnerstraße 13, sind dienstags von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr sowie freitags von 10 bis 13 Uhr.

Das Briefwahlbüro in Velbert-Neviges, Elberfelder Straße 60, kann montags von 10 bis 13 Uhr sowie donnerstags von 10 bis 13 Uhr und von 14 bis 18 Uhr besucht werden.

Besonders zu beachten ist, dass an Samstagen keine Wahlunterlagen ausgestellt werden können.

Das Projektteam Wahlen bittet darauf zu achten, dass die Anträge am Freitag, 11. September, nach 12 und vor 18 Uhr nur noch in den Räumlichkeiten des Service-Büros im Rathaus Velbert-Mitte gestellt werden können. Für diesen Zeitraum ist der Haupteingang des Rathauses zu nutzen. Nach dem 11. September, 18 Uhr, kann der Antrag nur noch im Falle attestierter plötzlicher Erkrankung gestellt werden, diese Regelung gilt bis zum Wahltag, 15 Uhr.

Für Auskünfte in Wahlangelegenheiten steht das Projektteam Wahlen in Velbert-Mitte unter 02051/26-2452 oder 26-2567 zur Verfügung.