Üppig gewachsenes oder umgefallenes Grünzeug, das in öffentliche Wege hineinreicht, muss von den Eigentümern selbst beseitigt werden. Foto: Pexels

Velbert. Grundstückseigentümer, deren Bäume und Pflanzen in öffentliche Wege hineingewachsen sind, müssen selbst für den Rückschnitt Sorge tragen. Die Stadtverwaltung und die Technischen Betriebe rufen die Verantwortlichen auf, jetzt aktiv zu werden.


Hecken, Bäume und Pflanzen, die an öffentliche Gehwege und Straßen angrenzen und das Lichtraumprofil einschränken, müssen von den Grundstückseigentümer zurückgeschnitten werden. Daran erinnert die Stadtverwaltung. Die Technischen Betriebe schließen sich dem an und bitten darum, die notwendigen Arbeiten zeitig durchzuführen und so zur Sicherheit beizutragen.

Der Rückschnitt sei notwendig, „um das Lichtraumprofil für Fußgänger und Verkehrsteilnehmer zu gewährleisten und die Verkehrssicherheit auf den öffentlichen Verkehrsflächen zu erhalten.“ So können üppig gewachsen Hecken die Sicht behindern oder herabhängende Äste vorbeifahrende Fahrzeuge beschädigen.

Die Regelung betrifft alle Grundstücke innerhalb der Stadt, einschließlich der Randgebiete. Die Technische Betriebe hingegen sind für die Einhaltung des Lichtraumprofils innerhalb der Verkehrsflächen verantwortlich.