Velbert. Die Stadt Velbert informiert über das Betretungsverbot an Kindertagesstätten und über die Schulschließungen. Menschen, die in Schlüsselpositionen arbeiten, also beispielsweise Krankenhauspersonal, können ihre Kinder weiterhin betreuen lassen.
Der für die Betreuung von Kindern von Schlüsselpersonen erforderliche Vordruck für die Bescheinigung des Arbeitgebers zur Unabkömmlichkeit der Arbeitnehmerin beziehungsweise des Arbeitnehmers ist unter www.velbert.de abrufbar (Direktlink zur PDF-Datei).
„Wir müssen alles dafür tun, damit sich das Corona-Virus langsamer verbreitet“, erklärt Jugenddezernent Gerno Böll. „Mir ist bewusst, dass die Schulschließungen und das Betretungsverbot für die Kindertagesstätten und die anderen Einrichtungen der Kinderbetreuung zu massiven Einschnitten für viele Velberterinnen und Velberter führen. Die Maßnahmen dienen dem Schutz der gesamten Bevölkerung. Insbesondere schützen sie ältere und vorerkrankte Menschen, die unsere Solidarität brauchen.“
Schließung der Kitas
Ab Montag, 16. März, bis Sonntag, 19. April, besteht für alle Kindertagesstätten und Kindertagespflegestellen auf Weisung des Landes NRW ein Betretungsverbot. Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen stellen ab Montag in Ausnahmefällen eine Notbetreuung sicher. Damit wird die Möglichkeit geschaffen, dass in den Fällen, in denen beide Elternteile oder Alleinerziehende in unentbehrlichen Schlüsselpositionen arbeiten, ihre Kinder wie gewohnt in die ihnen und ihren Kindern bekannten Einrichtungen beziehungsweise Kindertagespflegestellen bringen können. Wer zu den Schlüsselpersonen gezählt wird, ist dem Informationsschreiben des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW zu entnehmen.
Bis Mittwoch, 18. März soll den Kindertagesstätten oder der Tagespflegeperson eine Bescheinigung vom Arbeitgeber vorgelegt werden, dass es sich um Schlüsselpersonen handelt. Ein Muster für die Arbeitgeberbescheinigung soll den Städten vom Ministerium schnellstmöglich zur Verfügung gestellt werden, das anschließend auf www.velbert.de bereitgestellt würde.
Sämtliche Informationen zu dem Betretungsverbot gibt es auf den Internetseiten des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration NRW (https://www.mkffi.nrw) und des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (https://www.mags.nrw).
Schließung der Schulen
Ebenfalls ab Montag, 16. März, werden bis zum Ende der Osterferien am 19. April alle Schulen geschlossen. Dies bedeutet, dass bereits ab Montag der Unterricht in den Schulen ausfällt. Damit die Eltern Gelegenheit haben, sich auf diese Situation einzustellen, können sie bis einschließlich Dienstag, 17. März, aus eigener Entscheidung ihre Kinder zur Schule schicken. Ab Mittwoch gibt es lediglich eine Notbetreuung für Kinder in den Klassen 1 bis 6, deren Eltern Schlüsselpersonen sind. Der entsprechende Nachweis ist der jeweiligen Schulleitung vorzulegen.