Wülfrath. Die Stadtverwaltung informiert über die Regelungen rund um die Feiertage.
Die Stadtverwaltung weist darauf hin, dass die Dienststellen von Mittwoch, 24. Dezember, bis einschließlich Freitag, 2. Januar, für den Publikumsverkehr geschlossen sind.
Das Standesamt bleibt während dieses Zeitraums nicht durchgehend geschlossen, sondern ist am Montag, 29. Dezember, am Dienstag, 30. Dezember, sowie am Freitag, 2. Januar 2026, jeweils in der Zeit von 8 bis 12 Uhr für wichtige Angelegenheiten, wie z. B. Beurkundungen, geöffnet.
Der letzte Öffnungstag der Medienwelt im Jahr 2025 ist Samstag, 20. Dezember. Nach der Weihnachtsschließzeit öffnet sie wieder am Dienstag, 6. Januar. Die Ausleihfristen werden entsprechend angepasst.
Auch die Wasserwelt bleibt derzeit aufgrund von Reinigungs- und Wartungsarbeiten geschlossen und nimmt den Betrieb ebenfalls am Dienstag, 6. Januar, wieder auf.
Die städtische Abfall-Annahmestelle ist während der Feiertagszeit uneingeschränkt zu den Winteröffnungszeiten zugänglich. Damit besteht sowohl am Samstag, 27. Dezember, am Freitag, 2. Januar, als auch am Samstag, 3. Januar, die Möglichkeit, Grünabfälle und Wertstoffe in der Annahmestelle auf der Liegnitzer Straße abzugeben.


