
Velbert. Der Rat der Stadt Velbert beschließt in seiner Sitzung am heutigen Nachmittag über Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in Tageseinrichtung und in der Kindertagespflege. Laut dem Beschlussvorschlag werden ab Sommer nächsten Jahres Gut- und Spitzenverdiener für die Kinderbetreuung zur Kasse gebeten.
Die Verwaltung hat dem Rat der Stadt die Beschlussvorlage für die neue Elterngeldsatzung unterbreitet. Diese wird vom Rat in der Sitzung am Dienstag, 26. November, ab 16 Uhr entschieden.
Die Kosten für die Betreuung von Kindern in Kindertageseinrichtungen machen „einen erheblichen Anteil des städtischen Haushaltes aus“ rechnet die Verwaltung im Beschlussvorschlag vor.
Von Kosten in Höhe von rund 41 Millionen Euro für ein Kindergartenjahr blieben – nach Abzug der Landes-Refinanzierung (40 Prozent) und des jeweiligen Trägeranteils (3,4 bis 12,5 Prozent) – rund 50 Prozent bei der Stadt hängen.
Die Kosten für die Kindertagespflege trage die Stadt fast komplett allein. Lediglich zehn Prozent des Gesamtaufwands trage das Land, informiert die Verwaltung. Für die Stadt blieben demnach Kosten von 4 Millionen Euro.
Kostendämpfung durch Elternbeiträge
Durch die Erhebung von Elternbeiträgen sollen diese Kosten nun gedämpft und der städtische Haushalt entlastet werden. Laut Beschlussvorschlag startet die Erhebung von Elternbeiträgen ab dem neuen Kindergartenjahr 2025. Dann müssen sich insbesondere Gut- und Spitzenverdiener auf Beiträge für die Betreuung ihrer Kinder einrichten.
Ab einem zu versteuernden Jahreseinkommen von 80.000 Euro beginnt die erste Beitragsstufe. Diese hat es aber gleich in sich, denn für einen Ganztagsplatz (45 Stunden) fallen knapp 380 Euro monatlich an. Die Beiträge steigern sich mit höherem Einkommen schrittweise. Ab dem Spitzenverdienst von über 200.000 Euro im Jahr sind knapp 900 Euro monatlich zu entrichten.
Der Verwaltungsvorschlag sieht allerdings zahlreiche Ermäßigungen vor, die den Kita-Platz auch für Menschen mit hohem Einkommen attraktiv machen. So gelten die oben genannten Sätze für Kinder unter drei Jahren, bei älteren Kindern reduziert sich der Beitrag auf die Hälfte. Außerdem bleiben die letzten beiden Kindergartenjahre vor Schuleintritt kostenfrei. Ebenfalls kostenfrei sind laut Beschlussvorlage Geschwisterkinder, die eine Velberter Betreuungseinrichtung besuchen.
JAEB kritisiert hohen Verwaltungsaufwand und teure U3-Betreuung
Der Jugendamtselternbeirat Velbert, kurz JAEB, sieht die Pläne für die Kita-Beiträge kritisch: Sie widersprächen der Attraktivität als familienfreundliche Stadt, so die Elternvertretung, die erst im Frühjahr 5.000 Unterschriften gegen die Beiträge gesammelt und an Bürgermeister Dirk Lukrafka übergeben hatte.
Der JAEB hat eigenen Angaben nach erreicht, dass die Beiträge erst ab dem neuen Kindergartenjahr im August erhoben werden, und damit nicht, wie ursprünglich geplant, schon im Februar. Er sieht aber weiterhin Verbesserungsbedarf in der neuen Satzung.
Kritisiert werden unter anderem die hohen Kosten für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren: Es sei nicht nachvollziehbar, warum ausgerechnet die „besonders wichtige frühkindliche Bildung“ kostenpflichtig sein sollte, heißt es. Und Tanja Stiemert, JAEB-Vertreterin im Jugendhilfeausschuss, ergänzt: „Der frühe Berufseinstieg ist häufig entscheidend für die weitere Karriere und die eigene Altersvorsorge – nun werden viele Eltern genau rechnen, ob es sich bei hohen Betreuungskosten nicht eher rechnet, doch ein Jahr zu warten. Angesichts von Fachkräftemangel und Demographie sind das klar die falschen Anreize.“
Die Elternvertretung fürchtet überdies, dass viel Geld in der Bürokratie der Beitragserhebung versickert. Für die Erhebung der Beiträge seien zwei neue Verwaltungsstellen vorgesehen, die Kosten von mehr als 100.000 Euro verursachten, hat der JAEB ausgerechnet. Bei erwarteten Einnahmen von 800.000 Euro fielen demnach 12 Prozent allein für deren Erhebung an.
Die Erhebung der Beiträge soll über die schriftliche Abfrage von Einkommensnachweisen erfolgen. Dazu die Vorsitzende des JAEB, Sandra Marx: „Es ist schwer nachvollziehbar, warum wir 2024 noch neue Prozesse einführen, die nicht digitalisiert sind und Eltern verpflichten, Unterlagen einzureichen, die dem Finanzamt und anderen Behörden längst vorliegen. Viele Eltern bezahlen so ihre Beiträge nur für mehr Bürokratie.“
Schlussendlich würde sich der JAEB von Bund und Land wünschen, dass zumindest dann nicht gezahlt werden muss, wenn die KiTa, z.B. wegen Betreuungsausfällen, geschlossen ist. Die aktuelle Ausgestaltung der Zahlungen als Beitrag statt als Gebühr deute allerdings daraufhin, dass in jedem Fall gezahlt werden müsse, vermutet die Elternvertretung.