Die Stadtwerke Velbert informieren. Foto: Mathias Kehren
Die Stadtwerke Velbert informieren. Foto: Mathias Kehren

Velbert. Nach der Soforthilfe im Dezember hat die Bundesregierung nun auch die Einführung einer „Gas- und Strompreisbremse“ beschlossen. Die Stadtwerke Velbert informieren, wie die Entlastungen erfolgen sollen. Aktiv werden müssen ihre Kunden nicht, denn die Vergünstigungen möchte der Versorger automatisch weitergegeben.

Die Gaspreisbremse greift am 1. März 2023 und umfasst rückwirkend auch die Monate Januar und Februar.  Sie soll Bürger und Unternehmen für das gesamte Jahr bis voraussichtlich April 2024 vor zu starken Energiepreisanstiegen schützen.

„Die Entlastungen erfolgen automatisch“, kündigen die Stadtwerke Velbert an, die Abrechnungen würden entsprechend angepasst.

Jedoch wird bei Privatkunden nur ein Teil des Verbrauchs gedeckelt. „Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin, um von der Preisbremse möglichst stark zu profitieren“, sagt Bert Gruber, Kaufmännischer Leiter der Stadtwerke Velbert.

Gaspreisbremse für Privatkunden

Für private Haushalte sowie kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden gilt laut den Stadtwerken:

80 Prozent des Vorjahresverbrauchs können zum verminderten Gaspreis von 12 Cent je Kilowattstunde (brutto) bezogen werden. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent pro Kilowattstunde. Für den übrigen Verbrauch ist der normale Preise fällig.

Laut Tarifinformation der Werke beträgt der Preis je Kilowattstunde Gas je nach Tarif zwischen 15,2 und 19,2 Cent. Bei einem Jahresverbrauch von 10.000 Kilowattstunden beträgt die Entlastung dann 256 bis 576 Euro.

Enlastung beim Strompreis

Stromkunden sollen ebenfalls bis zum 30. April 2024 entlastet werden.

„Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden erhalten ein 40 Cent je Kilowattstunde gedeckeltes Kontigent in Höhe von 80 Prozent ihres bisherigen Bedarfs“, berichten die Stadtwerke Velbert.

Diese Entlastung ist bei den derzeitigen Stadtwerke-Tarifen nur für Kunden in der Grundversorgung interessant, wo 48 Cent je Kilowattstunde fällig werden. Im „Normaltarif“ bekommt man die Kilowattstunde in Velbert sowieso für rund 40 Cent.

Enormer administrativer Aufwand für Versorger

„Für Energieunternehmen bedeutet die Regelung einen enormen administrativen Aufwand, da alle Strom- und Gasverträge angepasst werden müssen“, erklärt Gruber. Die Liste der Herausforderungen, die die Stadtwerke die letzten Monate zu meistern haben, ist lang, erklärt er. „Vor allem Anfang des Jahres waren es die zahlreichen Kunden, die in die Grundversorgung gespült wurden, weil andere Unternehmen sie nicht mehr belieferten. Es folgten die Änderungen der EEG-Umlage und der Mehrwertsteuer, das Hin und Her mit der Gasbeschaffungsumlage, die Soforthilfe.“ Nun der Preisdeckel für Gas und Strom. Er versichert: „Wir arbeiten mit Hochdruck daran, damit zum kommenden März alles reibungslos funktioniert.“

Enlastung für Industriebetriebe, Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen

Eine befristete Preisbremse soll ebenfalls der von den hohen Preisen betroffenen Industrie dabei helfen, Produktion und Beschäftigung zu sichern.

Die Stadtwerke Velbert informieren wie folgt: „Bei Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Strom-Jahresverbrauch erfolgt beim Netto-Arbeitspreis pro Kilowattstunde für 70 Prozent des Strom-Verbrauchs, eine Deckelung von 13 Cent.

Industriekunden mit mehr als 1,5 Millionen Kilowattstunden werden durch die Gaspreisbremse unterstützt: Der Netto-Arbeitspreis pro Kilowattstunde soll somit ab Januar 2023 auf 7 Cent gedeckelt werden. Dies betrifft 70 Prozent des Kontigents.

Für die darüberhinausgehenden Verbräuche wird der reguläre Marktpreis gezahlt.

Für Krankenhäuser und stationäre Pflegeeinrichtungen gelten dieselben Kondition wie für die betroffene Industrie. Da diese nicht oder sehr begrenzt in der Lage sind, Einsparungen bei Energiekosten zu realisieren, wird es zudem besondere Hilfefonds geben.“