Zwei Personen halten Warnband „Achtung Glasfaserkabel“.
Andreas Adelberger und Sabine Klischat-Tilly haben über den Stand beim Glasfaserausbau im Kreis Mettmann informiert. Foto: Mathias Kehren

Velbert/Kreis Mettmann.  Ausbaustand Glasfaser – dieses Thema hat die Verbraucherzentrale NRW zum diesjährigen Weltverbrauchertag auf die Tagesordnung gesetzt. Viele Fragen stellten sich Verbraucher zur Qualität des Anschlusses, zum Ablauf des Wechsels und was passiert, wenn der Ausbau verzögert oder gar nicht erfolgt. Viele bezweifel auch, ob sie überhaupt einen Glasfaseranschluss brauchen.


Im Kreis Mettmann sei das Bild uneinheitlich, erläutert Andreas Adelberger, Leiter der Beratungsstelle Velbert. Während in der Schlossstadt lediglich die Stadtwerke die Trassen für die neuen Lichtleitungen bauen, gebe es in Wülfrath die meisten Firmen im kreisweiten Netzausbau: Gleich fünf Anbieter tummeln sich hier im Stadtgebiet. Insgesamt buhlen 18 Anbieter kreisweit um Kunden für ihr Glasfasernetz.

Getreu der Devise „der informierte Verbraucher, trifft eine bessere Entscheidung“, rät Adelberger sich zu erkundigen, wer in der eigenen Stadt Glasfaser anbietet. Das könne durch eigene Recherchen im Internet erfolgen oder auch durch eine Konsultation im jeweiligen Bürgerbüro. Wenn man sich nicht selbst informiert, wird der „Wettbewerb an der Haustür entschieden“, warnt der Chef der Beratungsstelle.

Liegt schon ein Angebot vor, sollte das Produktinformationsdatenblatt akribisch durchgesehen werden. So sperrig der Name klingt, das Blatt gibt Auskunft, über was und mit wem der Vertrag abgeschlossen wird. Bei Glasfaser gilt generell der FTTH als Goldstandard. Die Abkürzung steht für „Fiber to the home“ und bedeutet, dass eine Glasfaserleitung bis in die eigene Wohnung oder das eigene Haus geführt ist. Nur dadurch lässt sich auch die Maximalgeschwindigkeit erreichen.

Vorsicht bei Verträgen, die an der Haustür vertrieben werden

Ein aktuelle Warnung gibt es von den Verbraucherschützern für findige Werber, die in Ausbaugebieten unterwegs sind. Die Vertreter hätten mit dem laufenden Ausbau gar nichts zu tun, berichtet Adelberger, stattdessen werde mit dreisten Tricks Druck aufgebaut: Da werde behauptet, dass das Internet langsamer würde oder ein späterer Wechsel immense Kosten nach sich ziehen könne. Was dort behauptet wird, ist in der Regel völlig falsch und zielt nur darauf ab, dass der Kunde einen Vertrag unterschreibt, erläutert der Verbraucherschützer. Nicht selten handele es sich bei den Verträgen dann um einen herkömmlichen DSL-Vertrag, so Adelberger weiter. Hier helfe meist das schon erwähnte Produktinformationsdatenblatt weiter. Am Ende müsse sich der getäuschte Verbaucher in jedem Fall selbst kümmern und innerhalb von 14 Tagen sein Widerspruchsrecht nutzen.

Vertrag kündigen und Anbieter wechseln

Beratungsbedarf haben hat die Verbraucherzentrale auch beim Vertragsablauf ausgemacht. Im Rahmen von Nachfragebündelungen, werden beispielsweise Vorverträge abgeschlossen, die das Ausbauinteresse einerseits und das Interesse an einem Glasfaseranschluss andererseits festhalten. Diese Vertragsangebote haben laut Verbraucherzentrale meist nur eine geringe Bindungskraft. Schon nach vier Wochen könnten Verbraucher sie wieder kündigen und sich dann beispielsweise für das Angebot eines anderen Unternehmens entscheiden.

Das gilt allerdings nur, solange keine Auftragsbestätigung (Vorsicht: keine Auftragseingangsbestätigung) vom Anbieter vorliegt. Widerruft man die Auftragsbestätigung nicht (innerhalb von 14 Tagen), beginnt ab diesem Moment der Vertrag. „Der Vertrag läuft ab dem Moment seiner Bestätigung“, macht Adelberger deutlich. Damit beginne auch die Mindestvertragslaufzeit, unabhängig davon, ob der Glasfaseranschluss schon erstellt sei oder nicht. Eine Abrechnung erfolgt aber erst dann, wenn die Leistung auch erbracht wird.

Damit es beim Wechsel nicht zu einer Versorgungslücke kommt, sollten Verbraucher ihren neuen Anbieter mit der Kündigung des Bestandsvertrags beauftragen, lautet ein weiterer Tipp der Verbraucherschützer. Nur dann sei dieser in der Pflicht, die Versorgung sicherzustellen, wenn der Anschluss später steht als geplant.

Brauche ich überhaupt Glasfaser?

Die letztliche wichtigste Frage, müssen Verbraucher für sich selbst entscheiden: „Brauche ich überhaupt Glasfaser?“ Fakt ist, dass der Bandbreitenbedarf im Laufe der Jahre stetig gewachsen ist. Während vor 20 Jahren noch 1 bis 2 MBit pro Sekunde ausreichten, um E-Mails zu schreiben oder etwas zu recherchieren, benötigen heutige Anwendungen, allen voran Streaming-Dienste, eine deutlich höhere Bandbreite. Es ist wahrscheinlich, dass sich dieser Trend fortsetzt. Zukunftssicher sind daher nur Glasfaseranschlüsse.

„Wer die Möglichkeit hat, sich einen Anschluss kostengünstig ins Haus legen zu lassen, sollte dies tun. Ein späterer Entschluss führt oft zu höheren Kosten“, informiert die Verbraucherberatung.

Welcher Glasfasertarif ist sinnvoll

Weniger ist mehr. Das ist nicht nur eine bekannte Weisheit, der Spruch kann auch für die Tarifwahl beim Vertrag für den Glasfaseranschluss herhalten. Wer seinen Bandbreitenbedarf nicht kennt, ist besser beraten, zunächst einen günstigen (und meist weniger schnellen) Internettarif zu wählen. Die meisten Anbieter erlaubten nämlich bedingugnslos einen Wechsel in den nächsthöheren Tarif, so die Verbraucherzentrale. Umgekehrt gehe es meist nicht so leicht.

Ausbaustand im Kreis

In ganz NRW liegen laut Gigabit.NRW, dem Breitband-Ausbauportal des Wirtschaftsministeriums, etwa 35 Prozent Glasfaseranschlüsse. Hier kann der Kreis Mettmann punkten. Gut 52 Prozent der Haushalte sind schon an eine Glkasfasernetz angeschlossen. Das Bild ist allerdings sehr heterogen. In Ratingen liegt die Abdeckung bei knapp 90 Prozent, gefolgt von Monheim und Langenfeld (beide knapp 80 Prozent), Mettmann (64 Prozent) und Heiligenhaus (59 Prozent). Wülfrath und Velbert liegen fast gleich auf bei 30 bzw. 25 Prozent. Die Schlusslichter im Kreisvergleich sind Hilden (16 Prozent) und Haan (1,2 Prozent).