Per App geht die (Mängel-)Meldung direkt ins Rathaus. Foto: Mathias Kehren
Per App geht die (Mängel-)Meldung direkt ins Rathaus. Foto: Mathias Kehren

Heiligenhaus. Bürger können der Stadt jetzt Mängel an der öffentlichen Infrastruktur per Smartphone-App oder direkt vom Computer aus melden. 


Die Straße hat ein Schlagloch, ein Kanaldeckel hat sich gelöst, eine Straßenlaterne ist defekt oder auf dem Spielplatz ist ein Klettergerüst beschädigt? – Wer in Heiligenhaus Mängel oder Schäden an der öffentlichen Infrastruktur entdeckt hat, kann sich jetzt schnell und unbürokratisch an die Stadtverwaltung wenden. Möglich macht dies der neue „Mängelmelder“, den die Stadt jetzt im Internet freigeschaltet hat. Das neue Portal kann über die Internetseite der Stadt, www.heiligenhaus.mängelmelder.de oder per App aufgerufen werden.

Nach einem Klick auf den Button „Neue Meldung“ muss zunächst in einem Adressfeld möglichst genau angegeben werden, wo der Fehler festgestellt wurde. Der Ort des Anliegens kann auch auf der interaktiven Karte markiert werden.

Bei Nutzung eines Smartphones wird direkt der aktuelle Standort übermittelt. Über neun Auswahlkategorien von „Geh- und Radwegen“ über „Müllablagerung (wilde Kippen)“ bis „Allgemeine Ordnungsangelegenheit“ kann der Nutzer dafür sorgen, dass sein Anliegen gleich beim zuständigen Fachbereich landet und dort weiterbearbeitet wird.

In einem Extrafeld kann der Schadenshinweis näher ausgeführt oder auch ein Foto beigefügt werden. Vorher muss sich jeder Nutzer registrieren. Alle Hinweise aus der Bevölkerung werden in einer Liste veröffentlicht. In dieser Liste kann jeder Nutzer nachsehen, ob ein Anliegen noch in Bearbeitung oder bereits erledigt ist.

Auf einer interaktiven Stadtkarte sind die Mängel einzeln markiert. „Wir verbessern auf diesem Wege unseren Service, aber auch die Kommunikation mit dem Bürger“, so Erster Beigeordneter Björn Kerkmann. „Lange Wege durch die Ämter sollten damit der Vergangenheit angehören. Auch soll kein Bürger erst prüfen, welcher Mitarbeiter für welches Anliegen zuständig ist“, so Kerkmann weiter.