
Velbert. Die Beratungsstelle der Verbraucherzentrale in Velbert hat im vergangenen Jahr einen deutlichen Anstieg der Nachfrage verzeichnet. Insgesamt gingen 3.418 Anfragen aus dem gesamten Kreis Mettmann ein, die zu 1.021 Rechtsberatungen und -vertretungen führten. Dies entspricht einem Zuwachs von 15 Prozent gegenüber dem Vorjahr. „Die Rechtsberatung boomte regelrecht“, fasst Beratungsstellenleiter Andreas Adelberger die Zahlen für den Jahresbericht zusammen.
Explodierende Energiekosten und das Dilemma der Nachzahlungen
Besonders auffällig ist die Dominanz von Fragen zu Energiekosten, die mehr als jedes zweite Anliegen betrafen. Dieses Thema sei in Sachen Abrechnung präsenter denn je, da viele Nachzahlungen und Steigerungen erst mit den Nebenkostenabrechnungen bei den Verbrauchern ankamen, konstatiert Adelberger. Er berichtet von häufigen Fällen, in denen hohe Nachzahlungen im vierstelligen Bereich gefordert wurden – oft verbunden mit erheblich erhöhten Monatsabschlägen. „Eine Überforderung für viele Verbraucher“, so Adelberger. Er rät dennoch dringend, alle Abrechnungen genau zu prüfen, da einige Anbieter die Zählerstandablesung den Kunden überlassen und ansonsten schätzen – „wohl selten zu ihrem Nachteil.“
Online-Shopping: Wenn der Widerruf nicht klappen will
Knapp ein Viertel der Anfragen in der Beratungsstelle bezogen sich auf Einkäufe, meist im Online-Handel. Neben klassischen Onlineshops nehmen auch die Shops von Social-Media-Anbietern wie Facebook, Instagram oder TikTok stetig zu. Häufig sei den Ratsuchenden dabei nicht klar, mit wem sie einen Kaufvertrag abgeschlossen haben und woher die Ware überhaupt kommt, berichtet Adelberger. Im Streitfall helfe dann oft auch kein Zahlungsdienstleister wie PayPal weiter, erklärt der Verbraucherschützer: „Ansprechpartner ist immer derjenige, mit dem der Kaufvertrag geschlossen wurde.“ Die rasante Zunahme von Vertriebswegen im Internet sei für viele verwirrend geworden.
Ein wiederkehrendes Problem bei Online-Bestellungen ist die Lieferung der falschen Ware. Adelberger beschreibt das Dilemma betroffener Verbraucher: Der Anbieter besteht bei der Rücksendung auf die bestellte – also „richtige“ – Ware, andernfalls werde die Rückzahlung verweigert. Doch ohne die korrekte Ware erhalten zu haben, können Kunden diese auch nicht zurücksenden.
Auch bei korrekter Rücksendung stünden Verbraucher oft vor Problemen: „Immer wieder äußerten manche Anbieter, nichts oder nur einen Teil der Ware erhalten zu haben“, schildert Adelberger eine gängige Masche, wenn Kunden von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen wollten. Erst die Einschaltung der Verbraucherzentrale habe in der Mehrzahl der Fälle zu einem Einlenken des Verkäufers geführt. Die Empfehlung lautet daher grundsätzlich, den Empfang oder die Rücksendung der Ware unter Zeugen und mit Fotos oder gar einem Kurzfilm sowie dem Rücksendebeleg zu dokumentieren. „Vor allem bei Waren mit hohem Wert sollten sich Verbraucher so absichern“, rät der Chef der Beratungsstelle.
Gratis-Abonnements: Wenn ein Geschenk teuer wird
„Ungewollte und untergeschobene Verträge sind leider ein regelrechtes Massenphänomen geworden“, so Adelberger. Besonders hervorgetan hat sich hierbei der Anbieter PVZ, der in etwas über einem Jahr NRW-weit für 12.500 Beschwerden bei den Verbraucherzentralen sorgte. Immer wieder sei es um Gratis-Abos gegangen, die nach Ablauf der „Gratis-Probephasen“ in ein kostenpflichtiges Abonnement übergingen. „Die Gratisphase ist nur der Köder!“, warnt Adelberger.
Folgende sechs Maschen tauchten bei dem Abo-Trick immer wieder auf:
- „Gratis-Abo“ nach einem Werbeanruf
- „Gewinnversprechen“ über Popup-Fenster beim Surfen im Internet
- Beteiligung an einer „Umfrage“
- „Kostenlose Zeitschrift“ bei einer Bestellung im Internet
- Registrierung als „Produkttester“
- Bestellung vermeintlich kostenloser Produktproben, die stattdessen zu Zeitschriftenzusendung plus Rechnung führten.
„Nutzlosbranche“ schöpft Geld ab: Vorsicht vor trügerischen Online-Diensten
Auch Anbieter, die eigentlich kostenlose Dienstleistungen für Geld anbieten, werden im Internet immer kreativer. Die Vertreter der „Nutzlosbranche“ würden auf ihren Seiten, die den Originalseiten oft sehr ähnelten, vermeintliche „Dienstleistungen“ anbieten, die jedoch meist ohne Gegenleistung blieben oder allenfalls informellen Charakter hätten, beschreiben die Verbraucherschützer das Problem. Bekannt sind Internetseiten etwa zu Postnachsendungen, dem Rundfunkbeitragsservice, Kirchenaustritt, dem Punkteregister in Flensburg, dem Führungszeugnis, der Lebenslauf-Erstellung und der Schufa-Auskunft.
„Wir erhalten en masse Beschwerden von Verbrauchern, die hereingefallen sind auf kostenpflichtige Angebote, die gegenüber dem Vertragspartner eigentlich kostenlos sind“, berichtet Adelberger. Besondere Vorsicht sei geboten, wenn es darum gehe, auf sein Widerrufsrecht zu verzichten, damit die vermeintliche Dienstleistung sofort in Anspruch genommen werden kann.
Nützliche Helfer der Verbraucherzentrale online
Die Verbraucherzentrale hat einige nützliche Online-Helfer bereitgestellt, die bei gängigen Problemfällen hilfreich sein können:
- Fakeshopfinder: www.verbraucherzentrale.nrw/fakeshopfinder
- Inkassocheck: www.verbraucherzentrale.nrw/inkasso-check
- Flugärger: www.verbraucherzentrale.nrw/node/40119