Velbert. Am Montag, 17. Oktober, ist in Velbert-Mitte ein Bus mit der Tür eines Autos kollidiert. Hierbei kam es zu einem hohen Sachschaden von geschätzt 15.000 Euro.
Nach dem Stand der polizeilichen Ermittlungen zum Unfallhergang parkte gegen 18 Uhr eine 59-jährige Velberterin ihren Mercedes A 180 am rechten Fahrbahnrand der Heiligenhauser Straße 37.
Als sie aus ihrem Auto aussteigen wollte, bemerkte sie einen von hinten kommenden Gelenkbus anscheinend nicht. Die Frau öffnete ihre Fahrertür. Die Busfahrerin, eine 33-Jährige aus Essen, konnte offenbar nicht mehr rechtzeitig ausweichen und krachte mit hoher Wucht in die geöffnete Tür der Velberterin.
Die Busfahrerin wurde bei dem Unfall leicht verletzt und musste mit einem Rettungswagen zur Kontrolle in ein Krankenhaus gefahren werden, berichtet die Poliztei weiter.
Die Velberterin hatte bei dem Unfall augenscheinlich “mehrere Schutzengel”, so die Polizei. Sie wurde nicht verletzt.
An beiden Fahrzeugen entstand erheblicher Sachschaden, der sich nach polizeilichen Schätzungen auf über 15.000 Euro belaufen könnte. Der Mercedes war mehr fahrbereit und wurde abgeschleppt. Auch der Bus wurde im Frontbereich erheblich beschädigt und konnte seine Fahrt nicht fortsetzen.
Polizei warnt vor “Dooring-Unfällen”
Auch wenn bei diesem Unfall kein Radfahrer bzw. keine Radfahrerin zu Schaden gekommen ist, warnt die Polizei vor so genannten “Dooring-Unfällen”. Hierbei versteht man einen Unfall zwischen einem Radfahrenden und einer sich plötzlich öffnenden Autotür. Hierbei ist die Rechtslage klar – denn wer ein- oder aussteigt, muss sich dabei so verhalten, dass eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist (§14 StVO).
Die Polizei appelliert und rät: “Schauen Sie vor dem Aussteigen nicht nur in den Außenspiegel, sondern auch über die linke Schulter nach hinten. Unterstützt wird dies auch durch die Anwendung des so genannten “Holländergriffs”: Dabei wird die Fahrertür stets mit der rechten Hand geöffnet, wodurch der Oberkörper bereits automatisch gedreht und der Blick nach hinten gerichtet wird. Zudem sollten Radfahrende nach Möglichkeit stets einen Mindestabstand von mindestens einem Meter zu parkenden oder haltenden Kraftfahrzeugen einhalten.”