Die Bundesregierung will den Ausbau der Elektromobilität zusätzlich fördern und verdoppelt den Zuschuss des Bundes auf 6.000 Euro. Foto: piaxabay

Die Senkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 16 Prozent ist die zentrale Maßnahme des Konjunkturpakets, mit dem die Bundesregierung die Wirtschaft ankurbeln will.


Der Koalitionsausschuss hat Medienberichten zufolge in 21 Stunden Verhandlungen ein Programm in Höhe von 130 Milliarden Euro beschlossen, mit dem die Bundesregierung die wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise bekämpfen will. Die einzelnen Maßnahmen müssen noch in Gesetze gefasst und von Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Zentraler Bestandteil dieses Pakets ist die Senkung der Mehrwertsteuer vom 1. Juli an bis zum 31. Dezember dieses Jahres von 19 auf 16 Prozent, bei dem ermäßigten Steuersatz von 7 auf 5 Prozent. Damit sollen der Handel angekurbelt und die Binnennachfrage gestärkt werden.

Mit einer „Sozialgarantie“ will die Regierung die Sozialversicherungsbeiträge auf maximal 40 Prozent begrenzen, um die Nettoeinkommen der Arbeitnehmer zu schützen und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu erhalten.

Eine erneute „Abwrackprämie“ wie nach der Finanzkrise wird es nicht geben, jedenfalls nicht für Fahrzeuge mit Benzin- und Dieselmotor. Hier greift allein die geplante Senkung der Mehrwertsteuer. Dafür will der Bund seinen Anteil an der der Förderung von Elektroautos verdoppeln.

Bisher gibt es einen Zuschuss von 6.000 Euro, die zur Hälfte vom Bund und zur Hälfte von den Autoherstellern bezahlt werden. Zusätzlich will der Bund seinen Anteil um 3.000 auf  6.000 Euro Zuschuss beim Kauf eines Elektroautos erhöhen. Durch die Senkung der Mehrwertsteuer und den erhöhten Zuschuss will die Regierung den Ausbau der Elektromobilität gleich zweifach fördern. Auch der Ausbau der Infrastruktur für Elektrofahrzeuge soll forciert werden.

Eine einmalige Förderung ist für Familien vorgesehen, die aus Sicht der Bundesregierung von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Sie erhalten demnach einen Bonus von 300 Euro je Kind.

Die Übernahme der Altschulden, auf die so manche Kommune gehofft haben dürfte, bleibt aus. Stattdessen will der Bund den Ausfall der Gewerbesteuer kompensieren, allerdings auch nur zur Hälfte. Weitere Unterstützung dürfen Städte und Gemeinden durch die Beteiligung des Bundes bei den Unterbringungskosten von Hartz-IV-Empfängern erwarten.