Der Schriftzug "Ordnungsamt" auf einem Einsatzfahrzeug. Foto: pixabay/symbolfoto
Der Schriftzug "Ordnungsamt" auf einem Einsatzfahrzeug. Foto: pixabay

Velbert. Am Donnerstag, 6. Juni, hat das Ordnungsamt verschiedene Gewerbebetriebe auf die Einhaltung von Bestimmungen des Jugendschutzes kontrolliert. 

Die Bilanz fiel laut Stadtverwaltung positiv aus. Bei acht der zwölf kontrollierten Gewerbebetriebe habe es keine Beanstandungen gegeben. In den fünf Kiosks, dem Einzelhandelbetrieb und zwei Shishabars, die ohne Beanstandung blieben, fragten die Minderjährigen nach einem Ausweis und verkauften an sie keine Waren, die an Minderjährige nicht abgegeben werden dürfen.

Die Abgabe alkoholischer Getränke wie Bier, Wein und Sekt ist an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren nach dem geltenden Gesetz nicht erlaubt. Die Abgabe von Tabakwaren, E-Zigaretten, E-Shishas und elektronischen Shishas to go darf zudem nur an Volljährige erfolgen. Bei vier Gewerbebetrieben wurde leider festgestellt, dass sie gegen die Jugendschutzbestimmungen verstoßen. Die 15-jährigen Testkäuferinnen und -käufer konnten ohne Probleme dort Waren kaufen, die sie nicht hätten erwerben dürfen. Nach ihrem Ausweis wurden sie in den Kiosken sowie in der Shishabar nicht gefragt. Neben den Jugendschutzkontrollen stellte das Ordnungsamt in zwei Kiosken auch Verstöße gegen die Preisangabenverordnung und die Lebensmittelkennzeichnungspflicht fest.

Kontrolliert werden Einzelhandelbetriebe, Shishabars und Kioske meist nach Hinweisen aus der Bevölkerung oder der Polizei. Für den verdeckten Einsatz werden vom Ordnungsamt minderjährige Schülerinnen und Schüler eingesetzt. Sie werden vorab geschult und konnten die Testkäufe auch jederzeit abbrechen, wenn sie sich unwohl fühlten. Wenn der illegale Kauf abgeschlossen war, sprach das Ordnungsamt mit den Verkäuferinnen und Verkäufern und klärte sie über die Verstöße auf.

Gewerbebetrieben drohen Bußgelder bei Verstößen

Bei Verstößen gegen den Jugendschutz müssen die Gewerbebetriebe und deren Beschäftigte mit einem Bußgeld rechnen. Dieses liegt in der Regel zwischen 200 und 5.000 Euro. Durch die Kontrollen sollen die Gewerbetreibenden und deren Beschäftigte zudem dafür sensibilisiert werden, die Kundinnen und Kunden, auch wenn sie wie Volljährige wirken – lieber einmal zu viel als zu wenig nach dem Ausweis zu fragen.

Das Ordnungsamt kündigt abschließend an, dass sie auch in Zukunft den Jugendschutz kontrollieren werden, um ihn sicherzustellen.