Im öffentlichen Raum, in Parks und auf Spielplätzen dürfen nur noch zwei Personen gemeinsam unterwegs sein. Es drohen Bußgelder von 200 Euro pro Person. Archivfoto: Mathias Kehren
Kontaktverbot: Im öffentlichen Raum dürfen nur noch zwei Personen gemeinsam unterwegs sein. Es drohen Bußgelder von 200 Euro pro Person. Archivfoto: Mathias Kehren

Velbert. Die Stadt Velbert weist daraufhin, dass seit Montag, 23. März, ein Kontaktverbot gilt. Demnach sind Zusammenkünfte von mehr als zwei Personen in der Öffentlichkeit untersagt. Es drohen Bußgelder von je 200 Euro pro Person. Für die Notbetreuung von Kindern in Kitas und Schulen muss nur noch ein Elternteil in einem „systemrelevanten Bereich“ arbeiten.

Bundeskanzlerin Angela Merkel und die Ministerpräsidenten der Bundesländer, unter ihnen NRW-Ministerpräsident Armin Laschet, haben sich am Sonntag auf ein bundesweites Kontaktverbot in der Öffentlichkeit geeinigt. Ab Montag, 23. März, sind Zusammenkünfte und Ansammlungen in der Öffentlichkeit von mehr als zwei Personen untersagt. Ausgenommen sind die Verwandten in gerader Linie, Ehegatten, Lebenspartnerinnen und Lebenspartner sowie in häuslicher Gemeinschaft lebende Personen, die Begleitung minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen, zwingend notwendige Zusammenkünfte aus geschäftlichen, beruflichen und dienstlichen sowie aus prüfungs- und betreuungsrelevanten Gründen.

Öffentlicher Personennahverkehr von Kantaktsperre ausgenommen

Die Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs bleibt zulässig. Auch Dienstleistungen, bei denen ein Mindestabstand von 1,5 Metern von Mensch zu Mensch nicht eingehalten werden kann (insbesondere von Friseuren, Nagelstudios, Tätowierern, Massagesalons), sind untersagt. Weitere Einzelheiten der Rechtsverordnung sind auf der Sonderseite zum Corona-Virus auf www.velbert.de einsehbar.

Nutzung von Spielplätzen und Grünanlagen

Bürgermeister Dirk Lukrafka dankt allen Bürgerinnen und Bürgern, die sich in den letzten Tagen mit wenigen Ausnahmen an das Betretungsverbot auf Spielplätzen und Grünanlagen gehalten haben und auch sonst den Mindestabstand eingehalten haben. „Sie haben Ihre Solidarität mit ihren Mitmenschen gezeigt und Ihren Teil zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus beigetragen. All denjenigen, die sich weiterhin unsolidarisch verhalten, sage ich hingegen ganz deutlich: Unser Kommunaler Ordnungsdienst wird die strikte Einhaltung der Kontaktsperre kontrollieren und bei Verstößen rigoros Bußgelder von mindestens 200 Euro je Person verhängen.“

Notbetreuung für Kitas und Schulen ausgeweitet

Der Bürgermeister weist auf eine weitere wichtige Neuregelung für Kindertagesstätten und Schulen hin. Nach der Schließung der Schulen und dem Betretungsverbot für Kindertagesstätten hatte das Land NRW mit Wirkung zum 18. März festgelegt, dass Kinder von Personen, die in kritischer Infrastruktur tätig sind (Schlüsselpersonen), unter bestimmten Bedingungen weiter betreut werden. Die Landesregierung hat die bestehende Regelung nun ausgeweitet. Danach haben Eltern auch dann Anspruch auf eine Notbetreuung, wenn nur ein Elternteil in einem systemrelevanten Bereich arbeitet. Bisher mussten es beide sein. Außerdem wird die Betreuung auf das Wochenende und die Osterferien ausgedehnt. Eine entsprechende Allgemeinverfügung hat die Stadt Velbert heute veröffentlicht. Sie ist ebenfalls auf der Sonderseite von www.velbert.de zum Corona-Virus nachlesbar.

Abschließend weist die Stadt Velbert darauf hin, dass die Allgemeinverfügungen vom 18. März zur Anordnung von weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen zur Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten aufgehoben wurden, da sie durch die nun geltende Rechtsverordnung des Landes NRW abgedeckt sind.

Verstöße gegen die Regelungen zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Corona-Virus werden von der Stadt Velbert nach dem vom Land NRW aktuell erlassenen Bußgeldkatalog konsequent sanktioniert. Der Bußgeldkatalog ist einsehbar auf der Internet-Sonderseite zum Corona-Virus www.velbert.de/aktuelles/aktuelle-themen/corona-virus. Der Bußgeldkatalog bezieht sich auf die “Verordnung zum Schutz vor Neuinfektionen mit dem Coronavirus”, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen am Sonntag, 22. März, erlassen hat.