Ein Kind spielt in einem Sandkasten. Foto: pixabay
Ein Kind spielt in einem Sandkasten. Foto: pixabay

Mettmann. Die Mettmanner Stadtverwaltung weist darauf hin, dass eine generelle Maskenpflicht für alle Personen auf Spielplätzen gilt.

Angesichts der für November milden Temperaturen weist die Kreisstadt Mettmann daraufhin, dass nach der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung auf Spielplätzen für alle Personen eine generelle Maskenpflicht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes besteht.

Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zum Schuleintrittsalter sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske tragen können.