Mettmann. Die Mettmanner Stadtverwaltung weist darauf hin, dass eine generelle Maskenpflicht für alle Personen auf Spielplätzen gilt.
Angesichts der für November milden Temperaturen weist die Kreisstadt Mettmann daraufhin, dass nach der Coronaschutzverordnung des Landes Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung auf Spielplätzen für alle Personen eine generelle Maskenpflicht unabhängig von der Einhaltung eines Mindestabstandes besteht.
Ausgenommen hiervon sind Kinder bis zum Schuleintrittsalter sowie Personen, die aus medizinischen Gründen keine Alltagsmaske tragen können.
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…knipst oft Fotos in Schräglage, um die Lokalnachrichten aus dem Kreis Mettmann zu bebildern und nennt das dann „Fotokunst“. Spezialgebiete sind Rechtsthemen, Internet, Technik und Unterhaltung. Er ist mit der Kamera oft in Neviges unterwegs. Spielt Brettspiele und Videogames.
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