Im Kreis Mettmann ist die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohnern in den letzten sieben Tagen überschritten worden. Foto: pixabay
Symbolfoto: pixabay

Kreis Mettmann. Aufgrund der steigenden Fallzahlen hat der Kreis Mettmann eine Allgemeinverfügung zur Quarantäne bezüglich des Coronavirus erlassen, die auch auf der Homepage der Stadt Wülfrath zu finden ist. Die wichtigsten Regelungen erklärt die Stadt Ratingen zur besseren Verständlichkeit mit Fragen und Antworten:

Was ändert sich durch die neue Allgemeinverfügung des Kreises Mettmann?

Bisher war es so, dass jede einzelne Person, die wegen einer nachgewiesenen Sars-CoV-2-Infektion oder wegen eines begründeten Verdachts in Quarantäne gehen musste, dazu eine individuelle Ordnungsverfügung erhielt. Diese wurde durch das städtische Ordnungsamt im Auftrag des Kreisgesundheitsamtes aus- und zugestellt. Zum Ende der Quarantänezeit erhielt jede/r Betroffene eine Verfügung über die Aufhebung der Quarantäne. Diese individuellen Ordnungsverfügungen gibt es nun in vielen Fällen nicht mehr. Sie werden durch die neue Allgemeinverfügung ersetzt. Wenn die Sachlage sehr eindeutig ist, tritt eine sofortige und automatische Quarantäne-Pflicht in Kraft, ohne dass die Betroffenen konkret aufgefordert werden müssen, sich zu isolieren.

Warum hat das Gesundheitsamt diesen Weg gewählt?

Wegen der Vielzahl der Fälle in den letzten Wochen konnte der enorme Aufwand, täglich  Hunderte Ordnungsverfügungen auszustellen, kaum noch bewältigt werden. Die Allgemeinverfügung schont nicht nur Personalressourcen, sondern beschleunigt auch den Ablauf bei der Isolation von infizierten Personen und verbessert damit die Pandemiebekämpfung.

In welchen Fällen greift die Quarantäne-Allgemeinverfügung des Gesundheitsamtes?

Die Allgemeinverfügung zielt auf Personen, die wegen Corona-Verdachts getestet werden, und alle Personen, die im selben Haushalt leben.

Was ist mit weiteren Kontaktpersonen?

Bei Kontaktpersonen außerhalb des Haushaltes wird der Fall wie bisher individuell durch das Gesundheitsamt geprüft, deshalb gilt für sie diese Allgemeinverfügung nicht. Sie erhalten nach wie vor eine individuelle Ordnungsverfügung, wenn die Prüfung eine entsprechende Notwendigkeit ergibt.

Was müssen Betroffene tun?

Das Wichtigste: Wer wegen Krankheitssymptomen getestet wird, muss sich sofort (also bevor das Ergebnis bekannt ist) in eine vorsorgliche Quarantäne begeben. Vereinfacht gesagt: zu Hause bleiben. Haushaltsangehörige sind zu diesem Zeitpunkt noch nicht betroffen, sondern erst, wenn das Testergebnis positiv ist.

Was passiert bei einem negativen Testergebnis?

Dann endet die Quarantäne mit Vorliegen des Ergebnisses, sofern es sich um einen Test wegen Symptomen handelte.

Was passiert bei einem positiven Testergebnis?

Wenn durch einen Test eine Infektion mit Sars-CoV-2 nachgewiesen ist, greift sofort eine zehntägige Quarantäne für die infizierte Person, und  zwar gerechnet ab dem Datum des Tests. Wenn während der Quarantäne Krankheitssymptome auftreten, verlängert sich die Quarantäne ggfs. so lange, bis die Symptome 48 Stunden lang nicht mehr auftreten. Wer im selben Haushalt wie die infizierte Person lebt, muss sich ebenfalls sofort nach Bekanntwerden des positiven Tests in Quarantäne begeben, und zwar für 14 Tage.

Warum müssen Haushaltsangehörige länger in Quarantäne als der/die Infizierte selbst?

Weil sie sich ggfs. zu einem späteren Zeitpunkt infiziert haben und daher in diesem Fall länger infektiös sind. Bei einem positiven Test liegt der Beginn der Infektiosität eines Betroffenen bereits in der Vergangenheit.

Können Haushaltsangehörige ihre 14-tägige Quarantäne durch einen negativen Test verkürzen?

Nein. Denn es besteht das hohe Risiko, dass sie sich zwar infiziert haben, diese Infektion aber zum Zeitpunkt des Tests noch nicht nachweisbar war.

Wie behält das Gesundheitsamt auch ohne individuelle Ordnungsverfügungen den Überblick über das Infektionsgeschehen?

Infizierte und Haushaltsangehörige sind verpflichtet, sich beim Gesundheitsamt zu melden. Formulare dafür gibt es hier (bitte zuerst die Datenschutzregeln akzeptieren). Diese Meldung ist besonders wichtig, um weitere Kontakte von Infizierten nachverfolgen und deren Ansteckungsrisiko einschätzen zu können. Über positive Tests wird das Gesundheitsamt auch direkt durch die Labore informiert.

Wirkt sich die Allgemeinverfügung auf Reiserückkehrer aus?

Nein. Hier greift die Corona-Einreiseverordnung. In der Regel sind zehn Tage Quarantäne ab Einreise aus dem Risikogebiet vorgesehen. Frühestens nach fünf Tagen kann ein negativer Test zur Verkürzung genutzt werden.