Im Kreis Mettmann ist die Grenze von 50 Neuinfektionen pro 100.00 Einwohnern in den letzten sieben Tagen überschritten worden. Foto: pixabay
Symbolfoto: pixabay

Der Einzelhandel muss ab Mittwoch, 16. Dezember, schließen. Diesen Beschluss der Bund-Länder-Konferenz hat vor wenigen Minuten Bundeskanzlerin Angela Merkel bekanntgegeben. Auch Frisöre sind betroffen.


Die bisher getroffenen Maßnahmen reichen nach Aussage der Kanzlerin nicht aus. Es gebe dringenden Handlungsbedarf. Ziel müsse sein, dass den Gesundheitsämtern wieder eine Nachverfolgung der Infektionen möglich werde.

Die Maßnahmen, die bis zum 10. Januar gelten sollen, sehen die Schließung des Handels ab kommenden Mittwoch vor. Geöffnet bleiben Lebensmittelgeschäfte und andere Unternehmen mit Produkten des täglichen Bedarfs. Dazu zählen unter anderem Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Getränkemärkte, Optiker und Akustiker sowie Großhändler. Auch Tankstellen, Autowerkstätten, Banken und Poststellen und andere bleiben geöffnet.

Die vorgeschriebene Schließung gilt auch für Dienstleister wie Frisöre, Kosmetiker, Massage-Praxen und Tattoo-Studios. Medizinsch notwendige Behandlungen bleiben erlaubt.

Geschlossen werden auch Schulen und Kindergärten. Über die Einzelheiten werden die Länder informieren. Erklärtes Ziel: Kinder sollen zuhause bleiben, wenn es möglich ist.

Kontaktbeschränkungen bleiben bestehen. Es dürfen sich maximal fünf Personen aus zwei Haushalten treffen. Für die Weihnachtsfeiertage 24. bis 26. Dezember gilt, dass ein Hausstand maximal vier weitere Personen treffen darf.

Bund und Länder rufen dazu auf, vor den Treffen an Weihnachten eine Schutzwoche einzulegen, um die Gefahr der Ansteckung anderer zu verringern.

Silvester gilt wieder das strengerer Kontaktverbot. Der Verkauf von Pyrotechnik soll verboten werden.