Bis auf einen Notbetrieb bleiben alle Schulen im Land bis zum 31. Januar geschlossen. Kindergärten dürfen ab Montag für einen „eingeschränkten Pandemie-Betrieb“ öffnen. Das sind die Regelungen, die in Nordrhein-Westfalen nach den Ferien gelten.
In allen Schulformen und allen Jahrgangsstufen wird der sogenannte Distanzunterricht wieder eingeführt. Schülerinnen und Schülern müssen dann von zu Hause aus am Unterricht teilnehmen.
Für Kinder der Klassen 1 bis 6, die nicht zu Hause unterrichtet werden können, wird eine Betreuung an den Schulen eingerichtet. Unterricht findet dabei nicht statt.
Die Schulen können sich zwei Organisationstage nehmen, um die neuen Regeln umzusetzen. Spätestens ab 13. Januar soll aber überall der Disztanzunterricht beginnen.
Die Maßnahmen würden nicht ergriffen, weil die Schulen „Hotspots“ bei der Verbreitung des Corona-Virus wären, erklärte NRW-Schulministerium Yvonne Gebauer, sondern weil „auch das System Schule einen weiteren Beitrag zur Kontaktreduzierung“ leisten müsse.
Kindergärten werden in NRW nach den Ferien wieder geöffnet. Familienminister Joachim Stamp appellierte aber an die Eltern, Kinder zu Hause zu betreuen, wenn sie familiär oder beruflich dazu in der Lage seien.
Ansonsten wird ein eingeschränkter Betrieb eingeführt. Das bedeutet, dass die Betreuungszeit pro Kind um zehn Stunden in der Woche verringert wird.
„Je weniger Kinder in die Kitas kommen, desto einfacher ist es für die Erzieherinnen und Erzieher, den Alltag vor Ort zu organisieren und für die Kinder da zu sein, die zwingend darauf angewiesen sind“, sagte Stamp.
Er verwies auch darauf, dass der Bund die Kinderkrankentage um zehn Stunden pro Elternteil erhöht habe, um eine Betreuung der Kinder zu Hause zu vereinfachen, für Alleinerziehende gibt es 20 zusätzliche Tage.
Lehrkräfte und Erziehende können sich überdies bis Ostern sechsmal kostenlos auf Corona zu einem Zeitpunkt ihrer Wahl testen lassen.
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