Eine Bürgerinitiative setzt sich für den Erhalt der Mettmanner Realschule ein. Foto: Volkmann
Eine Bürgerinitiative setzt sich für den Erhalt der Mettmanner Realschule ein. Foto: Volkmann

Mettmann. Die Bürgerinitiative für den Erhalt der Carl-Fuhlrott-Realschule und die Stadtverwaltung wollen gemeinsam einen Zeitplan für die Vorgehensweise bezüglich eines Bürgerbegehrens erarbeiten. Die Kreisstadt meldet hierzu:

Die Bürgerinitiative zum Erhalt der Carl-Fuhlrott-Realschule hat Bürgermeisterin Sandra Pietschmann informiert, dass sie „nach eingehender juristischer Beratung“ statt einer gerichtlichen Auseinandersetzung mit der Stadt, vorschlägt, gemeinsam mit der Verwaltung einen Zeitplan für die weitere Vorgehensweise für das Bürgerbegehren zu erarbeiten.

Bürgermeisterin Pietschmann begrüßt diesen Schritt und hat die Vertreter der Bürgerinitiative für den 18. März zu einem Gespräch zur Abstimmung dieses Zeitplans eingeladen, damit das Bürgerbegehren in einer folgenden Sitzung des Rates auf seine Zulässigkeit geprüft werden kann.

Die Bürgerinitiative hatte in Medienberichten erklärt, dass die Verwaltung die Angaben von Kosten, die auf die Stadt zukommen, sollte das Bürgerbegehren Erfolg haben, verzögere und hatte deshalb mit einer Leistungsklage gedroht.

„Wir haben der Bürgerinitiative frühzeitig erklärt, dass eine solche Kostenschätzung nicht von der Verwaltung geleistet werden kann und ein externes Büro damit beauftragt werden muss. Die Kostenschätzung ist in Auftrag gegeben“, stellt Bürgermeisterin Pietschmann klar.

Bürgermeisterin verwundert über Vorwurf

Wie in der Gemeindeordnung festgelegt, werde die Verwaltung in den Grenzen ihrer Verwaltungskraft der Initiative bei der Einleitung des Bürgerbegehrens auch weiterhin behilflich sein wie dies bereits beispielsweise mit Hinweisen zur korrekten Ausformulierung des Begehrens geschehen ist.

Den Vorwurf der Initiative, dass von der Bürgermeisterin angekündigte Treffen mit Vertretern der Bürgerinitiative nicht stattgefunden hätten, kann sie nicht nachvollziehen. „Neben diversem Schriftwechsel in der Sache, hatte ich gemeinsam mit den Dezernenten für Soziales und Finanzen am 27. Januar ein Treffen mit einem Vertreter der Bürgerinitiative“, wundert sich Bürgermeisterin Pietschmann über die Aussage.

Behauptungen, dass Kinder, die nach der Erprobungsphase das Gymnasium verlassen müssen, keine Möglichkeit hätten, auf die Gesamtschule zu wechseln, seien nicht richtig, betonen Bürgermeisterin Pietschmann und Sozialdezernent Marko Sucic. „Die Durchlässigkeit ist unter Beachtung der schulrechtlichen Rahmenbedingungen gegeben. Dies gilt natürlich nicht im Aufnahmejahr“, sagt Dezernent Sucic.

Ratsbeschluss: Carl-Fuhlrott-Schule soll sukzessive auslaufen

Mit dem Ratsbeschluss zur Gründung einer Gesamtschule sei auch beschlossen worden, dass die Carl-Fuhlrott-Schule auslaufen werde und dass zum neuen Schuljahr 2021/22 keine Schüler mehr aufgenommen werden. Dass die letzten zwei, drei Jahrgänge ihren Schulabschluss nicht mehr in Mettmann machen könnten, wie es von der Bürgerinitiative in der Presse dargestellt wurde, stimmt nicht, so Sucic.

„Es ist Teil der Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung für die Errichtung der Gesamtschule, dass die Realschüler bis zu ihrem Abschluss an der Carl-Fuhlrott-Realschule begleitet werden“, stellt Sucic richtig.

„Vor dem Hintergrund der nun zeitnah vorliegenden Kostenschätzung werden wir in einem nächsten Schritt gemeinsam einen Zeitplan erarbeiten und die Bürgerinitiative auch weiterhin bei ihrem Begehren begleiten“, sagt Bürgermeisterin Pietschmann.