Für den Bernsau- sowie den Gerberplatz in Alt-Erkrath hat die Stadt ein zeitweises Verweilverbot verfügt. Bild: Stadt Erkrath
Für den Bernsau- sowie den Gerberplatz in Alt-Erkrath hat die Stadt ein zeitweises Verweilverbot verfügt. Bild: Stadt Erkrath

Erkrath. Die Stadt Erkrath hat durch eine Allgemeinverfügung im Stadtteil Alt-Erkrath ein Verweilverbot für den Bernsauplatz sowie für den Gerberplatz erlassen.

Das Verweilverbot auf dem Bernsauplatz sowie Gerberplatz gilt bis einschließlich Sonntag, 9. Mai, jeweils in der Zeit von freitags ab 12 Uhr bis sonntags um 24 Uhr.

„Erlaubt bleibt der Aufenthalt in gewerblich genutzten Einrichtungen, das Warten vor solchen Einrichtungen für den Außer-Haus-Verkauf sowie der Besuch der Corona-Teststation am Gerberplatz“, so die städtische Verwaltung. Auch die Überquerung der Plätze als Wegeverbindung für Passantinnen und Passanten sei weiterhin möglich.

„Dieses Verweilverbot wurde nötig, weil in den vergangenen Tagen und Wochen auf beiden Plätzen besonders am Wochenende immer wieder grobe Verstöße gegen das Kontakt-und Versammlungsverbot festgestellt wurden“, erklärt Carsten Döhr, Leiter des Erkrather Ordnungsamtes. „Bei den anhaltend hohen Inzidenzwerten in Erkrath sowie im gesamten Kreis Mettmann müssen wir solche wiederholten, großen Gruppenbildungen unterbinden“.