Menschen mit einer chronischen Erkrankung der Priorität 2 können ab 30. April einen Impftermin auch für das Impfzentrum vereinbaren. Foto: pixabay
Menschen mit einer chronischen Erkrankung der Priorität 2 können ab 30. April einen Impftermin auch für das Impfzentrum vereinbaren. Foto: pixabay

Düsseldorf. Ab dem heutigen Freitag, 30. April, können Menschen mit Vorerkrankungen der Priorität 2 Termine für eine Corona-Schutzimpfung im Impfzentrum buchen.


Seit 8 Uhr besteht für Menschen mit einer Vorerkrankung der Priorisierungsgruppe 2 die Möglichkeit, über die Kassenärztliche Vereinigung einen Termin für eine Impfung im Impfzentrum zu buchen.

Eine Terminbuchung ist über die Portale der Kassenärztlichen Vereinigungen sowohl online über www.116117.de möglich als auch telefonisch über die zentrale Rufnummer 116 117.

Das Impfangebot hat das Land NRW zusätzlich zu den bereits bestehenden Impf-Möglichkeiten für Chroniker in den Hausarztpraxen eingerichtet.

Der Nachweis der Vorerkrankung erfolgt über eine formlose Bescheinigung des behandelnden Arztes, die zum Impfzentrum mitzubringen ist. Damit wird die Zugehörigkeit zur impfberechtigten Personengruppe nach Coronavirus-Impfverordnung bescheinigt – diese Fälle bedürfen keiner konkreten Diagnose.

In die Priorisierungsgruppe 2 fallen laut NRW-Gesundheitsministerium Menschen mit den folgenden Vorerkrankungen:

  • Personen mit Trisomie 21 oder einer Conterganschädigung
  • Personen nach Organtransplantation
  • Personen mit einer Demenz oder mit einer geistigen Behinderung oder mit schwerer psychiatrischer Erkrankung, insbesondere bipolare Störung, Schizophrenie oder schwere Depression
  • Personen mit behandlungsbedürftigen Krebserkrankungen
  • Personen mit interstitieller Lungenerkrankung, COPD, Mukoviszidose oder einer anderen, ähnlich schweren chronischen Lungenerkrankung
  • Personen mit Muskeldystrophien oder vergleichbaren neuromuskulären Erkrankungen, Personen mit Diabetes mellitus mit Komplikationen
  • Personen mit Leberzirrhose oder einer anderen chronischen Lebererkrankung
  • Personen mit chronischer Nierenerkrankung
  • Personen mit Adipositas (Personen mit Body-Mass-Index über 40)

Das Ministerium weist zudem darauf hin, dass bei besonderen Erkrankungen weiterhin die Beantragung einer Impfung im Rahmen einer Einzelfallentscheidung möglich ist.