Seit Anfang der Woche ist klar: Auch die Menschen im Kreis Mettmann dürfen gemeinsam Fußball schauen. Pünktlich zum Start der Europameisterschaft an diesem Wochenende gehört der Kreis zu den Kreisen und Städten, die sich in der „Inzidenzstufe 2“ (zwischen 35,1 und 50) befinden. Wir sehen an dieser Stelle jetzt einmal davon ab, dass „wir“ auch schon „unter 35“ sind. Sonst wird es zu kompliziert.
Wir stellen an dieser Stelle zudem zur weiteren Vereinfachung die Information an den Anfang, dass alle Beteiligten einen gültigen, negativen Test haben, vollständig geimpft oder nachweislich genesen sein müssen. Das gilt immer.
In der Inzidenzstufe 2 dürfen sich Fußballfans im Rahmen einer „privaten Veranstaltung“ treffen. „Partys“ sind allerdings verboten. Nun mag der geneigte Leser, die geneigte Leserin sich die Frage stellen: Wie unterscheiden sich eine „private Veranstaltung“ und eine „Party“? Ist der Torjubel noch private Veranstaltung, aber wenn sich die Jubelnden in die Arme fallen bereits Party?
Wir haben uns in diesem Zusammenhang in die mittlerweile auf 32 Seiten angewachsene Corona-Schutzverordnung des Landes NRW vertieft, fast schon so etwas wie die tägliche Morgenlektüre. Erleuchtung erhalten wir auf Seite 26 in Paragraph 18.
Zunächst einmal dürfen wir bis 50 Leute zusammentrommeln, um die Spiele zu verfolgen. Allerdings sollte das Wohnzimmer groß genug sein, denn: „Die Regelungen zum Mindestabstand sind einzuhalten.“ Das gilt jedoch nicht, wenn es feste Sitzplätze gibt. Und die Rückverfolgbarkeit muss sichergestellt sein. Das bedeutet: Ich sollte die Leute in meinem Wohnzimmer bei vollem Namen kennen. Das ist ja vielleicht nicht immer der Fall…
Die Fans müssen auch keine Masken tragen, obwohl das sicherlich noch ein Fanartikel wäre, den der ein oder andere bislang nicht im Sortiment hat: den schwarz-rot-goldenen Mund-Nase-Schutz.
Zu den Regelungen im Außenbereich sei an dieser Stelle nur so viel gesagt: Wenn 100 Leute in Ihren Garten passen: viel Vergnügen!
Aufmerksame Leserinnen und Leser dürfen an dieser Stelle vielleicht zurück zu der Frage kommen wollen: Was ist eigentlich der Unterschied zu einer Party?
„Die Unterscheidung zwischen Party und normaler Feier – mit weniger Infektionsrisiken – richtet sich nach Infektionsschutz-Gesichtspunkten nach dem geplanten Verhalten der Gäste. Soll zu (lauter) Musik getanzt werden und sind viele enge Kontakte ohne Mindestabstand zu erwarten, handelt es sich um eine Party (…)“, erklärt das Gesundheitsministerium NRW auf Anfrage.
Bei einer Party muss der Mindestabstand nicht mehr eingehalten werden. Partys sind wieder ab „Inzidenzstufe 1“ möglich, die könnte (!!!) im Kreis Mettmann pünktlich zu den Spielen der deutschen Mannschaft in Kraft treten.
Haben wir also richtig vermutet: Dann könnten wir uns beim Torjubel endlich wieder in den Armen liegen. Aber natürlich nur alle negativ Getesteten, vollständig Geimpften und nachweislich Genesenen…
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…ist seit mehr als vier Jahrzehnten journalistisch in der Region unterwegs. Stammt aus einer Zeit, in der noch mit Schreibmaschinen gearbeitet wurde und Filme in einer Dunkelkammer entwickelt werden mussten. Macht heute Fotos mit dem „Handy“ und seit mehr als zehn Jahren auch Zeitung „online“. Und kommt aus dem Staunen über all dies nicht heraus …