OP-Masken sind im ÖPNV wieder ausreichend. Foto: pixabay
OP-Masken sind im ÖPNV wieder ausreichend. Foto: pixabay

Wuppertal/Kreis Mettmann. Im ÖPNV genügt wieder das Tragen von medizinischen Masken.

Die Wuppertaler Stadtwerke weisen darauf hin, dass für den Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs seit dem Wochenende wieder das Tragen einer medizinischen Maske ausreichend ist. Die Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken wurde aufgehoben.

„Dies gilt auch in den Bussen der WSW und der Schwebebahn“, so die Stadtwerke.

Grundlage ist die Coronaschutzverordnung des Landes NRW in der ab 12. Juni gültigen Fassung.Die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nase-Schutzes gilt auch an den Haltestellen, in Stationen und Bahnhöfen sowie in den „WSW Cabs“.

In der aktuellen Fassung der NRW-Coronaschutzverordnung heißt es hierzu: „Die Verpflichtung zum Tragen einer medizinischen Gesichtsmaske besteht unabhängig
von der Einhaltung des Mindestabstands und auch am Sitzplatz

1. bei der Beförderung von Personen im öffentlichen Personennah- oder -fernverkehr einschließlich der entgeltlichen oder geschäftsmäßigen Beförderung von Personen mit Kraftfahrzeugen samt Taxen und Schülerbeförderung für Fahrgäste sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung sowie für das Fahr-, Kontroll- und Servicepersonal, soweit es in Kontakt mit Fahrgästen kommt […].“