Der Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann. Foto: André Volkmann
Der Bürgerservice der Kreisstadt Mettmann. Foto: André Volkmann

Mettmann. Wegen der nach wie vor hohen Inzidenzzahlen gilt laut Stadtverwaltung ab Montag, 20. Dezember, im Rathaus für Besucherinnen und Besucher die 3G-Regel. Das Rathaus darf dann nur noch betreten, wer geimpft, genesen oder getestet ist. 

Es werden stichprobenartige Kontrollen durchgeführt. Deshalb sollten Besucherinnen und Besucher vor ihrem Termin im Rathaus prüfen, ob sie ihren Nachweis (geimpft, genesen, getestet) sowie einen Lichtbildausweis dabei haben, um die Unterlagen auf Verlangen vorzeigen zu können.

Die 3G-Regel wird eingeführt, um das Risiko einer Ansteckung mit dem Corona-Virus sowohl für die Besucherinnen und Besucher als auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung so gering wie möglich zu halten. Die Verwaltung bittet um Verständnis.

Besucherinnen und Besucher werden außerdem gebeten, eine Maske zu tragen und die allgemeinen Hygiene- und Sicherheitsregeln zu beachten.

Der Haupteingang des Rathauses bleibt ab dem 20. Dezember geschlossen. Besucherinnen und Besucher können den barrierefreien Eingang am Bürgerservice benutzen.