Gastronomie Regeln Corona
"Eintritt nur mit..." - Ab heute gilt 2G+ für die Gastronomie in NRW. Foto: Kling

Heute treten in Nordrhein-Westfalen neue Corona-Regeln in Kraft. In der Gastronomie gilt die sogenannte 2G+-Regel. Zutritt haben nur noch Menschen, die geboostert sind, oder zweifach Geimpfte mit einem aktuellen, negativen Test.

Die Landesregierung setzt damit die Beschlüsse um, die in der vergangenen Woche in der Bund-Länder-Konferenz gefasst worden sind. Das Ziel ist eine weitere Verringerung von Kontakten. Die Maßnahmen sollen „das Infektionsgeschehen bremsen und insbesondere die weitere Ausbreitung der Omikron-Variante eindämmen“, erklärt die Landesregierung zu den Veränderungen der Coronaschutzverordung.

2G+ jetzt auch in Restaurants, Gaststätten und Cafés – das heißt, dass auch für Geimpfte aktuelle Test erforderlich sind. „Geboosterte Personen werden von der Testpflicht ausgenommen, sie brauchen in Bereichen, in denen 2G+ gilt, keinen tagesaktuellen Test“, erklärt das Land. „Dasselbe gilt für Personen, die nach vollständiger Immunisierung von einer Infektion genesen sind.“

Neu ist auch, dass die Test in der Gastronomie selbst vorgenommen werden können, allerdings „unter Aufsicht“.

„Die Omikron-Variante lässt die Infektionszahlen wieder deutlich ansteigen. Daher müssen wir die bestehenden Regelungen auch in Nordrhein-Westfalen noch einmal nachschärfen“, sagt Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann. „Die vorliegenden Kenntnisse aus der Wissenschaft deuten stark darauf hin, dass uns eine fünfte Welle leider nicht erspart bleiben wird. Aber: Nach allem, was uns die Experten sagen, scheint die Omikron-Variante zu weniger starken Krankheitsverläufen zu führen. Das stimmt mich zwar zuversichtlich, aber wir müssen uns auf alle Eventualitäten vorbereiten. Vor allem müssen wir die Infektionszahlen so begrenzen, dass die kritische Infrastruktur nicht durch zu viele Personalausfälle gefährdet wird.“

Der Gesundheitsminster erklärt weiter: „Ich appelliere daher: Beachten Sie die bekannten Hygienemaßnahmen, testen Sie sich regelmäßig und machen Sie – da wo möglich – von Homeoffice Gebrauch. Und um noch besser geschützt zu sein, tragen Sie eine FFP2-Maske!“

Medzinische Masken müssen ab sofort auch wieder im Freien getragen werden, wenn die Menschen sich in Warteschlangen oder an Verkaufsständen befinden. Masken müssen auch grundsätzlich im Freien getragen werden, wenn die Behördern vor Ort das angeordnet haben.

Maskenpflicht gilt auch in Schulen, wenn der Abstand von 1,50 Metern nicht eingehalten werden kann. In Bussen und Bahnen sowie Innenräumen, die Kunden zugänglich sind, müssen ohnehin weiter OP- oder FFP2-Masken getragen werden.

Aktuell beschäftigt sich heute der Bundestag und am Freitag der Bundesrat mit neuen Quarantäne-Regeln. Danach sollen Geboosterte auch als Kontaktpersonen künftig nicht mehr in Quarantäne müssen, sofern sie keine Symptome aufweisen. Die Beschlussfassung dafür steht noch aus.