Der Eingangsbereich der Wasser-Welt in Wülfrath. Foto: André Volkmann
Der Eingangsbereich der Wasser-Welt in Wülfrath. Foto: André Volkmann

Wülfrath. In der Wülfrather Wasser-Welt gilt die 2G-plus-Regelung, darauf sowie auf die wenigen Ausnahmen weist die Stadtverwaltung hin.

Die Stadtverwaltung teilt mit, dass auf Grundlage der aktuellen Coronaschutzverordnung in der bis einschließlich 9. Februar gültigen Fassung die 2G-plus-Regelung in der Wülfrather Wasser Welt gilt.

Nur Geimpfte oder Genese mit einem zusätzlichen digitalen negativen Testnachweis (max. 24 Stunden alt, oder PCR Test max. 48 Std. alt) haben Zutritt zu den Bädern. Ein Nachweis hierüber muss beim Besuch des Bades dem Personal vorgelegt werden.

Bei Schülern ab 16 Jahren wird der Testnachweis durch eine Bescheinigung der Schule ersetzt. Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren gelten aufgrund ihres Alters als Schüler und benötigen weder einen Testnachweis noch eine Schulbescheinigung.

Die zusätzliche Testpflicht entfällt für geboosterte Personen, die über eine wirksame Auffrischungsimpfung verfügen oder bei Personen, denen innerhalb der letzten drei Monate eine Infektion mittels PCR-Test nachgewiesen wurde, obwohl sie zuvor vollständig immunisiert waren.

Es gilt eine Maskenpflicht im gesamten Gebäude.