Grundsteuer Erklärung Fragen
Unter anderem weitere Erklär-Videos und Anleitungen sollen beim Ausfüllen der Grundsteuer-Erklärung helfen. Foto: Volkmann

Düsseldorf. Die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung ist am 31. Januar 2023 abgelaufen. Das Finanzamt Düsseldorf-Mettmann zieht Bilanz nach Abgabeschluss.

„Im Finanzamt Düsseldorf-Mettmann liegen insgesamt 48.700 Erklärungen vor, rund 72 Prozent. Davon wurden über 90 Prozent digital abgegeben“, erklärt Jutta Kieseler-Thanscheidt, Leiterin des Finanzamts Düsseldorf-Mettmann. „Wir werden jetzt die nächsten Schritte einleiten. Das bedeutet, dass wir alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bisher nicht nachgekommen sind, mit einem Erinnerungsschreiben zur Abgabe auffordern werden.“

Wird die Erklärung weiterhin nicht abgegeben, wird das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen schätzen. Die Verpflichtung zur Abgabe der Grundsteuererklärung bleibt dennoch bestehen. Daneben hat die Finanzverwaltung die Möglichkeit zur Festsetzung eines Verspätungszuschlages bis hin zur Festsetzung eines Zwangsgeldes.

„Die Abgabe der Grundsteuererklärung ist auch weiterhin digital über das Online-Finanzamt Elster möglich“, betont die Leiterin. Die digitale Info-Plattform der Finanzverwaltung www.grundsteuer.nrw.de ist weiterhin geschaltet – und auch die Hotline bleibt erreichbar.

Wer die Grundsteuererklärung abgegeben hat, erhält vom Finanzamt den Grundsteuerwert- sowie den Grundsteuermessbescheid. „Die Erklärungen werden grundsätzlich entsprechend ihres Eingangs bei uns im Finanzamt bearbeitet,“ so Kieseler-Thanscheidt weiter. „Sobald die Erklärung bearbeitet wurde, erhalten sie von uns eine Nachricht beziehungsweise Ihre Bescheide.“

Der errechnete Grundsteuerwert hat noch keine Aussagekraft über die zu zahlende Grundsteuer. Die Kommunen setzen ab 2024 zunächst die neuen Hebesätze fest und berechnen mit diesen die zu zahlende Grundsteuer. Grundsteuerzahlungen nach neuem Recht sind ab dem 1. Januar 2025 zu leisten.