Cornelia Weimer und Peter Zwilling weisen auf die 2G-Regel hin. Foto: AWO
Cornelia Weimer und Peter Zwilling weisen auf die 2G-Regel hin. Foto: AWO

Wülfrath. In der Wülfrather AWO gilt ab sofort die 2G-Regel. In die Räumlichkeiten gelangen somit nur Immunisierte. 


„Wir müssen als Begegnungsstätte und als Vermieter für Wülfrather Organisationen reagieren“, so der Vorsitzende der Wülfrather AWO, „denn wir wollen, trotz der rasant ansteigenden Inzidenzen, unsere Besucher schützen und unser Haus geöffnet halten“. Es sei davon auszugehen, dass 2G in der nächsten Woche landesweit eingeführt wird, erklärt die AWO in einer Pressemitteilung, deshalb gehe sie „schon in dieser Woche voran“.

Die 2G-Regel gilt für alle Gruppen, die das AWO-Haus an der Schulstraße nutzen, ob Vereine bei ihren Sitzungen, bei den anstehenden Weihnachtsfeiern, beim Sport oder beim Kegeln und auch bei den Neigungsgruppen des ZWAR-Netzwerkes. „Wer nicht geimpft oder genesen ist, denen muss leider der Zutritt verweigert werden“, erklärt die AWO.

Die AWO legt bei ihren eigenen Veranstaltungen aber auch bei Vermietungen Listen aus, in die sich jeder eintragen muss und in denen vermerkt wird, dass die 2G-Regel geprüft wurde. Die jeweiligen Gruppenleiter oder die Veranstalter haben den Impfnachweis zu prüfen und zu unterzeichnen. Die Listen verbleiben in der AWO und sind jederzeit von den Behörden einzusehen. Während der laufenden Veranstaltung und auch danach.

„Wir bitten alle Veranstalter in unserem Haus um Verständnis“, so Cornelia Weimer, „aber wir wissen, durch erste Gespräche mit den Organisatoren, dass dieser Schritt durchaus auf positive Resonanz stößt“.