Zwei Mülltonnen stehen am Straßenrand. Foto: Volkmann
Zwei Mülltonnen stehen am Straßenrand. Foto: Volkmann

Mettmann. In der Sitzung des Ausschusses für Feuerwehr, Ordnungsangelegenheiten und wirtschaftliche Betriebe am 23. November sind unter anderem die Gebührensätze für die Straßenreinigung, die Abfallbeseitigung und die Abwasserbeseitigung für 2022 beraten worden. 


„Gemäß den Annahmen aus der mittelfristigen Finanzplanung des Haushaltsplanes erhöhen sich im kommenden Jahr die Grundabgaben für einen 4-Personen-Musterhaushalt in einem Reihenhaus von 1.325,51 Euro auf 1.349,36 Euro um 23,85 Euro“, resümiert die Stadtverwaltung. Das ist ein Plus von 1,80 Prozent.

Die Straßenreinigungsgebühren sinken laut Stadt infolge gesunkener Gesamtaufwendungen um 5,2 Prozent und betragen für Anliegerstraßen je Frontmeter 4,52 Euro für Straßen mit innerörtlichem Verkehr 3,84 Euro und für Straßen mit überörtlichem Verkehr 2,71 Euro.

Bei den Entwässerungsgebühren seien folgende Gebührenerhöhungen zu verzeichnen: Der Gebührensatz für Schmutzwasser erhöht sich um 2,34 Prozent; der Gebührensatz für Niederschlagswasser um 2,46 Prozent. Für Schmutzwassermengen, die der Beitragspflicht des Bergisch-Rheinischen Wasserverbandes unterliegen, hat die Verwaltung eine um 2,15 Prozent höhere Gebühr errechnet.

Ursächlich für die Gebührenanhebungen seien unter anderem gestiegene Abschreibungsbeträge infolge einer Anpassung des Wiederbeschaffungszeitwertes des Kanalanlagevermögens.

Die Stadtverwaltung informiert zudem: Die Abfallbeseitigungsgebühren sinken für Restmüllgefäße durchschnittlich um 1,68 Prozent und für Container um 0,51 Prozent. Grund hierfür sind Minderaufwendungen bei der Kreisabfallbeseitigungsgebühr sowie Mehrerträge bei den Mitbenutzungsentgelten der Dualen Systeme.

Ursächlich für stärker sinkende Gebührensätze bei den Restmüllgefäßen sei der Wegfall der Abschreibungsbeträge der Erstausstattung, die im Zuge der Einführung dieser Behälterart im Jahre 2015 beschafft wurde. Die Abnahme dieser den Restmülltonnen direkt zurechenbaren kalkulatorischen Kosten wirke in 2022 nur für diese Behälterart gebührenmindernd.

Die im Fachausschuss beratenen Gebührensätze werden nunmehr in den Haupt- und Finanzausschuss eingebracht und am 14. Dezember dem Rat zur endgültigen Abstimmung vorgelegt.