Die Wülfrather Stadtverwaltung informiert. Foto: André Volkmann
Die Wülfrather Stadtverwaltung informiert. Foto: André Volkmann

Wülfrath. Die neue Corona-Schutzverordnung gilt ab 28. Dezember. Die aktualisierte Corona-Test- und Quarantäneverordnung tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Darauf weist die Wülfrather Stadtverwaltung hin:


Kontaktbeschränkung auch für immunisierte Personen

Mit der Änderung der Corona-Schutzverordnung werden nun Kontaktbeschränkungen auf immunisierte Personen ausgeweitet. Private Zusammenkünfte im Innen- und Außenbereich sind nur noch mit maximal 10 Personen zulässig, sofern alle Personen geimpft oder genesen sind. Kinder bis einschließlich 13 Jahren sind hiervon ausgenommen.

Sobald eine ungeimpfte Person teilnimmt, dürfen neben den Personen des eigenen Hausstandes nur noch maximal zwei Personen eines weiteren Hausstandes teilnehmen.

2G+ Regel bei Sport in Innenräumen, Wellness, Schwimmbad und im Chor

Die Ausnahmen von der Maskenpflicht werden reduziert. Dort wo keine Masken getragen werden können (bei der Sportausübung in Innenräumen, bei Wellnessangeboten und in Schwimmbädern) müssen immunisierte Personen künftig zusätzlich einen aktuellen, negativen Schnelltestnachweis (nicht älter als 24 Stunden) mit sich führen. Hier gilt also die 2G+ Regel.

Die 2G+ Regel gilt jetzt auch beim gemeinsamen Singen von Chormitgliedern, wenn auf das Tragen von Masken verzichtet wird.

Betrieb von Clubs, Diskotheken und Tanzpartys bleibt untersagt

Der Betrieb von Clubs, Diskotheken und vergleichbaren Einrichtungen sowie vergleichbare Veranstaltungen (öffentliche Tanzveranstaltungen, private Tanz- und Diskopartys und ähnliches) bleiben untersagt.

Die neue Corona-Schutzverordnung gilt bis Mittwoch, 12. Januar 2022. Sie ist zusammen mit den anderen wichtigen Verordnungen auf der Homepage der Stadt Wülfrath eingestellt.