Mettmann. Im Rathaus gilt die 3G-Regel. Nun sollen Besucher zusätzlich eine höherwertige Maske der Klasse FFP2 tragen.
Einen entsprechenden Nachweis sowie einen gültigen Lichtbildausweis müssen Besucherinnen und Besucher bei der Eingangskontrolle vorzeigen.
Wegen der zurzeit explosionsartig steigenden Infektionszahlen werden die Besucherinnen und Besucher gebeten, das Rathaus ab dem 2. Februar nur noch mit einer FFP2-Maske zu betreten. Dies dient zum einen dem Schutz aller Besucherinnen und Besucher, aber auch der städtischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch in den Außenstellen der Stadtverwaltung werden Besucherinnen und Besucher gebeten, eine FFP2-Maske zu tragen.