Die Kriminalpolizei ermittelt in einem Fall. Foto: Polizei/symbolbild
Die Kriminalpolizei ermittelt in einem Fall. Foto: Polizei/symbolbild

Monheim am Rhein. Ein Richter ordnete gegen zwei Männer im Alter von 22 und 25 Jahren Untersuchungshaft an. Vorgeworfen wird dem Duo ein Handy-Raub am 23. Mai in Monheim am Rhein.


An der Schöneberger Straße ist einer 37-Jährigen ein iPhone 13 Pro Max geraubt worden. Die Frau hatte das Gerät zuvor auf einem Internetportal zum Verkauf angeboten. Der Tatverdächtige floh mitsamt seiner Tatbeute mit einem Mittäter in einem VW Polo und entkam zunächst unerkannt. Das berichtete die Polizei. Einer Zeugin gelang es, das Kennzeichen des Fluchtfahrzeugs zu fotografieren.

„Noch am Tattag eingeleitete Ermittlungen an der Münsteraner Halteranschrift des VW Polo hatten die Ermittler jedoch zunächst in eine Sackgasse geführt“, berichtet die Behörde. Der vermeintliche Fahrzeugbesitzer hatte glaubhaft angegeben, dass das Fahrzeug bereits vor Wochen verkauft worden war.

Die Polizei Münster ließ das Kennzeichen daraufhin im polizeilichen Fahndungssystem ausschreiben. Am ersten Juni führte das wiederum in Düsseldorf zu einem Fahndungserfolg.

„Aufmerksamen Beamten der Polizei Düsseldorf war das Fahrzeug auf der Königsallee aufgefallen“, so die Mettmanner Kreispolizei. „Nachdem im Rahmen einer kurzfristigen Observation die Beamten zwei Männer als Fahrzeugnutzer ausmachen konnten, stießen die Beamten bei einer Überprüfung auf die Ausschreibung der Polizei Münster und nahmen die Fahrzeuginsassen vorläufig fest“.

Das Kriminalkommissariat Langenfeld übernahm die Bearbeitung. Die 37-Jährige, der das Handy geraubt worden war, erkannte laut Polizei die vorläufig festgenommenen 22 und 25 Jahre alten Männer „zweifelsfrei als Tatverdächtige wieder“. Der Verbleib des Smartphone ist unbekannt.

„Die polizeilich bereits einschlägig in Erscheinung getretenen Männer osteuropäischer Herkunft wurden am Donnerstag, 2. Juni 2022, auf Antrag der Staatsanwaltschaft Düsseldorf einem Haftrichter vorgeführt“, so die Behörde. „Dieser ordnete, gegen die sich ohne festen Wohnsitz in Deutschland aufhaltenden Männer, die sofortige Vollstreckung der Untersuchungshaft an.“