Ein Zug der Linie S28 steht am Bahnhof. Foto: Hans-Joachim Kling
Ein Zug der Linie S28 steht am Bahnhof. Foto: Hans-Joachim Kling

Mettmann/Düsseldorf. Die Bezirksregierung Düsseldorf hat den Planfeststellungsbeschluss für die Elektrifizierung des letzten Abschnitts der Regiobahn S28 im Teilbereich zwischen Bahnhof Mettmann-Stadtwald und Düsseldorf-Gerresheim erteilt.


Der Planfeststellungsbeschluss mit den Zeichnungen und Erläuterungen zu dem Projekt wird nun in den betroffenen Kommunen offengelegt:

Zusätzlich sind die Unterlagen während der Offenlage auf der Website der Bezirksregierung Düsseldorf (http://url.nrw/offenlage) einsehbar:

Der Planfeststellungsbeschluss umfasst den letzten Abschnitt zur Elektrifizierung der Regiobahn S28 vom Bahnhof Mettmann-Stadtwald bis Düsseldorf-Gerresheim. Damit ist gewährleistet, dass nunmehr die Gesamtstrecke der Regiobahn S 28 von Wuppertal über Mettmann, Düsseldorf, Neuss bis Kaarst elektrifiziert werden kann, soweit die Strecke nicht über DB-Gleise führt. Dieses Teilstück zwischen Neuss Hauptbahnhof und Düsseldorf-Gerresheim ist bereits elektrifiziert.

Mit der Erteilung des Planfeststellungsbeschlusses zur Elektrifizierung wird ein wesentlicher Beitrag zur Verringerung des Schadstoffausstoßes und damit zur Verbesserung der Luftimmissionen geleistet. Zudem wird durch die eingesetzten neuen Fahrzeuge der Lärmpegel an der Strecke gesenkt.

Der Planfeststellungsbeschluss wird mit den Planunterlagen für die Dauer von zwei Wochen in den Kommunen Mettmann, Erkrath und Düsseldorf offengelegt. Gegen den Planfeststellungsbeschluss kann innerhalb eines Monats nach dem Ende der Offenlage Klage beim Oberverwaltungsgericht in Münster, Aegidikirchplatz 5, 48143 Münster, erhoben werden.