Heiligenhaus. Aufgrund des frühzeitigen Laubfalls zieht die Stadt Heiligenhaus den Verkauf von Laubsäcken auch in diesem Jahr vor.
Abweichend von der Satzung über die Abfallbeseitigung erfolgt der Verkauf von Laubsäcken mit einem Volumen von 120 Liter in der Zeit vom 9. September bis 15. Dezember. Die Abfuhr der Laubsäcke erfolgt vom 19. September bis zum 15. Dezember. Diese können beim Bürgerbüro/Abfallberatung der Stadt zu den üblichen Öffnungszeiten für 50 Cent pro Stück erworben werden.
„Nach der Straßenreinigungs- und Gebührensatzung der Stadt Heiligenhaus ist jeder Anlieger verpflichtet, den Gehweg vor seinem Grundstück zu säubern und den Unrat unverzüglich zu beseitigen“, so der Hinweis aus dem Rathaus. „Hierzu gehört auch die Beseitigung von Laub. Das Kehren des Laubes oder des sonstigen Unrats vom Gehweg auf die Straße ist nicht erlaubt“.
Für die Straßenzüge, die mit Straßenbäumen versehen sind, können daher die von der Stadt Heiligenhaus bereitgestellten „Laubsäcke“ genutzt werden. Die Säcke sind an den Baumscheiben am Tage der Abholung – erstmalig ab dem 19. September – durch die Stadt Heiligenhaus bis 7 Uhr bereitzustellen, da sie von den Technischen Betrieben der Stadt Heiligenhaus eingesammelt werden.
Die Stadtverwaltung informiert: „Laubsäcke, die mit anderen Materialien wie etwa Rasenschnitt oder Bioabfällen befüllt sind, werden nicht abgeholt und müssen auf eigene Kosten zum Beispiel über die Biotonne entsorgt werden“. Ebenso sei der Laubsack nicht für Laub aus dem eigenen Garten zu verwenden.
Fragen zum Kauf der Säcke können an die Mitarbeiter der Kämmerei unter Tel. 13-390 und beim Bürgerbüro unter Tel. 13-0 gerichtet werden. Fragen zur Abholung der Laubsäcke können die Technischen Betriebe Heiligenhaus unter Tel. 5828712 und Tel. 5828713 beantworten.