Ratingen. Beim vergangenen Arbeitstreffen der Selbsthilfegruppe (SHG) Beiratsgründung sind die Vorbereitungen für die erste und konstituierende Sitzung eines Ratinger Beirates für Menschen mit Behinderungen getroffen worden.
Die zukünftigen Beiratsmitglieder warten nun darauf, dass sie tätig werden können – „voller Tatendrang“, wie es von der Aktionsgemeinschaft Aktionsgemeinschaft für Behinderte in Ratingen heißt. Ein großer Wunsch der künftigen Beiratsmitglieder sei es, direkt im Januar und nicht erst Wochen später mit der konstituierenden Sitzung zu starten und die Arbeit aufnehmen zu können.
Das ein Beirat für Menschen mit Behinderungen eingerichtet werden soll, hatte der Stadtrat bereits im November 2021 beschlossen. Daraufhin erfolgte die Gründung der Selbsthilfegruppe (SHG) Beiratsgründung, die sich inzwischen aus formalen Gründen der Aktionsgemeinschaft für Menschen mit Behinderungen in Ratingen e.V. angeschlossen hat.
Vorausgegangen war, dass in mehreren Treffen von der SHG Beiratsgründung ein Satzungsentwurf erarbeitet und durch öffentliche Wahl eine Liste der künftigen Beiratsmitglieder erstellt wurde. Ganz im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention – nichts ohne uns über uns – wurden die Betroffenen von Anfang an einbezogen. In einem konstruktiven Austauschprozess mit der Stadtverwaltung wurde der Satzungsentwurf angepasst. Dieser und die Personalliste liegen der Stadt vor. Geplant ist, dass auf den Sitzungen des Stadtrats im November und Dezember die erforderlichen Beschlüsse getroffen werden. Danach kann die konstituierende Sitzung des Beirates stattfinden.
Wer noch im zukünftigen Beirat mitarbeiten und seine Kompetenz als Mensch mit Behinderung für den Abbau von Barrieren einsetzen möchte, kann mit der Sprecherin der SHG Beiratsgründung Karin Keune Kontakt aufnehmen. Tagsüber ist sie erreichbar in der Beratungsstelle der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung EUTB VIBRA e.V., die den Prozess der Beiratsgründung unterstützt: Telefonnummer 02102 7068451 oder 0151 70002373.
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