Ein Karton mit sichergestelltem Snus. Foto: Polizei
Ein Karton mit sichergestelltem Snus. Foto: Polizei

Ratingen. Einsatzkräfte der Polizei haben am späten Mittwochabend gemeinsam mit dem Ordnungsamt der Stadt, dem Kreisordnungsamt sowie dem Ausländeramt des Kreises Mettmann einen Kontrolleinsatz durchgeführt. Überprüft wurden mehrere Lokalitäten und 17 Personen.


In einem Kiosk an der Düsseldorfer Straße seien die Behörden auf einen nicht zugelassenen Wett-Automaten und Kartons mit so genanntem „Snus“ gestoßen. „Hierbei handelt es sich um ein oral einzunehmendes Tabak-Produkt, dessen Verkauf nach §11 des Tabakerzeugnisgesetzes in Deutschland verboten ist“, so die Polizei. Das Strafmaß für den Verkauf von Snus werde mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr geahndet. Zudem sei der Verkauf von Snus auch in der gesamten Europäischen Union, mit Ausnahme von Schweden, verboten.

Das Ordnungsamt fand in dem Kiosk zudem 480 Getränkedosen ohne Pfand. Außerdem stellte die Polizei fest, dass der öffentliche Raum vor dem Kiosk per Video-Anlage überwacht worden war, deren Bilder live in einem Raum im Keller übertragen wurden. „Gegen den Betreiber des Kiosks wurden entsprechende Straf- und Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen gefertigt“, hieß es.

Einen weiteren nicht zugelassenen Spielautomaten habe man in einer Kneipe an der Erfurter Straße sichergestellt. Auch dort hätten die Einsatzkräfte Getränkedosen ohne Pfand sichergestellt – insgesamt 360. Im Nebenraum der Kneipe sei ein nicht genehmigtes, voll eingerichtetes Nagelstudio betrieben worden.

„Bei einer weiteren Kontrolle in einer Shisha-Bar an der Straße „Am Alten Steinhaus“ stellte das Ordnungsamt einen nicht ordnungsgemäß zugelassen Spielautomaten sicher2, so die Einsatzbilanz der Behörden. „Ferner stellte die Polizei in der Shisha-Bar eine PTB-Schusswaffe samt Munition sicher. Auch hierzu wurden gegen den Betreiber entsprechende Verfahren eingeleitet.“

Ins Visier der Kontrollen geriet zudem eine Pizzeria beziehungsweise ein Café an der Dieselstraße sowie in eine Shisha-Bar am Steinhausgäßchen: dort hätten die Behörden jedoch keine nennenswerten Feststellungen gemacht. „Die im Objekt anwesenden Mitarbeiter verhielten sich kooperativ – es konnte aus polizeilicher Sicht kein Fehlverhalten festgestellt werden“, teilt die Polizei mit.

Flankiert wurden die Maßnahmen durch Verkehrskontrollen der Polizei: Hierbei war den Beamten des Verkehrsdienstes um kurz vor 21 Uhr an einer Tankstelle an der Düsseldorfer Straße ein Ford Mustang aufgrund seiner enormen Lautstärke aufgefallen. Das Fahrzeug, dass von einem 20-Jährigen gefahren wurde, wurde daraufhin vorübergehend sichergestellt und am Donnerstag dem TÜV vorgeführt. Bei der Messung der Lautstärke wurde ein Wert von 102 Dezibel festgestellt. Abzüglich der Toleranz blieb damit eine vorwerfbare Lautstärke-Überschreitung von sieben Dezibel, was entsprechende Ordnungswidrigkeiten-Anzeigen für ihn und die Halterin nach sich zog. Zudem ist die Betriebserlaubnis für den 2014er-Mustang erloschen, weshalb das Fahrzeug nach Wiederherausgabe an die Halterin zunächst nicht im Straßenverkehr bewegt werden darf.