Velbert. Die Stadt Velbert sagt alle bis 2. April geplanten Kulturveranstaltungen in den städtischen Veranstaltungshäusern ab. Betroffen ist auch der Markt “Frühlingserwachen” in Neviges. Mit den Absagen möchte die Stadt der Ausbreitung des Coronavirus vorbeugen.
Die Stadt Velbert sagt alle bis 2. April geplanten Kulturveranstaltungen in den städtischen Veranstaltungshäusern ab. Dazu zählen unter anderem die Vorburg des Schlosses Hardenberg und das Historische Bürgerhaus Langenberg sowie die Aulen der Schulen. Diese Entscheidung traf heute, 12. März, der unter dem Vorsitz von Bürgermeister Dirk Lukrafka tagende Verwaltungsvorstand.
Folgende Veranstaltungen des Kultur- und Veranstaltungsbetriebs Velbert sind von den Absagen betroffen:
- Freitag, 13.03.2020: Die Schöne und das Biest
- Sonntag, 15.03.2020: „Nordlichter“, Bürgerhausorchester Collegium Musicum
- Freitag, 20. bis Sonntag, 22.03.2020: Musical „13“
- Samstag, 21. bis Sonntag, 22.03.2020: Markt Frühlingserwachen
- Freitag, 27.03.2020: Markus Barth
- Sonntag, 29.03.2020: Frederick
- Sonntag, 29.03.2020: Kunsthistorische Führungen im Bürgerhaus Langenberg
Abgesagt sind außerdem alle Veranstaltungen der Musik- und Kunstschule bis einschließlich 1. April und die für Freitag, 13. März, angesetzte Zweisprachige Vorlesestunde in der Zentralbibliothek Velbert.
„Wir wollen mit dieser vorbeugenden Maßnahme das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus reduzieren“, so der Bürgermeister. Er appelliere an die Eigenverantwortlichkeit aller Veranstalter. Veranstaltungen mit weniger als 1.000 Teilnehmenden seien nicht grundsätzlich abzusagen. Es sei jedoch notwendig, das Risiko einer Ansteckung in der Veranstaltung zu bewerten und abzuwägen, ob eine Absage gerechtfertigt sein könnte. Lukrafka sagt weiter: „Auch wenn es zum jetzigen Zeitpunkt noch keine bestätigten Erkrankungsfälle in Velbert gibt, so bitte ich Sie: Helfen Sie mit, das Risiko der Ausbreitung des Virus in unserer Stadt zu reduzieren.“
Die Leiterin des Kultur- und Veranstaltungsbetriebes Velbert, Dr. Linda Frenzel, weist darauf hin, dass bereits fieberhaft nach neuen Terminen gesucht werde. „Aufgeschoben heißt nicht aufgehoben.“ Die Karten fürs Kulturprogramm behalten ihre Gültigkeit, so Frenzel. Gäste können also einfach mit ihrer jetzigen Karte den neuen Termin besuchen. Wer jedoch seine Karte zurückgeben möchte, müsse warten, bis die neuen Termine feststehen. Erst dann werde es die Möglichkeit einer Rückerstattung geben. „Wir bedauern diese Spielplanänderung und bitten um Verständnis.“
Grundlage der Entscheidung der Stadt Velbert ist der gestern vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW an die Städte und Kreise herausgegebene Erlass zur Durchführung von Veranstaltungen, um die Verbreitung des Virus SARS-CoV-2 (Corona-Virus) zu verhindern.
Für Veranstaltungen mit mehr als 1.000 Teilnehmenden hat das Ministerium geregelt, dass derartige Veranstaltungen abgesagt werden, beziehungsweise bei sportlichen Großveranstaltungen eine Durchführung nur ohne Zuschauerbeteiligung in Betracht kommt. Bei Veranstaltungen mit weniger als 1.000 erwarteten Teilnehmenden – dieser Teil betrifft die geplanten Velberter Veranstaltungen – ist wie bisher eine individuelle Einschätzung erforderlich, ob und welche Infektionsschutzmaßnahmen zu ergreifen sind. Vor dem Hintergrund dieses Erlasses und in Abstimmung mit dem Kreisgesundheitsamt hat der Krisenstab des Kreises gestern (Dienstag, 10. März) den kreisangehörigen Städten für geplante Veranstaltungen mit dieser Zahl an Teilnehmenden eine Reihe von Hinweisen und Empfehlungen unter Heranziehung der Kriterien des Robert-Koch-Instituts (RKI) an die Hand gegeben.
Entscheidend für eine Risiko-Bewertung sind die Zusammensetzung der Teilnehmenden, Art und Typ der Veranstaltung sowie Möglichkeiten der Kontrolle im Falle eines Krankheitsausbruches.
- Kommt eine größere Anzahl von Menschen zusammen, hohe Dichte?
- Nehmen Menschen aus Regionen mit gehäuftem Auftreten von Corona-Fällen teil?
- Nehmen Menschen aus anderen bekannten Risikogebieten teil?
- Nehmen Menschen mit akuten Atemwegsbeschwerden teil?
- Nehmen ältere Menschen bzw. Menschen mit Grunderkrankungen teil?
- Hohe Anzahl und Intensität der Kontaktmöglichkeiten?
- Enge Interaktion zwischen den Teilnehmenden (z.B. tanzen)?
- Lange Dauer der Veranstaltungen?
- Keine zentrale Registrierung der Teilnehmenden
- Sind bereits Infektionen in der Region der Veranstaltung aufgetreten?
- Gegebenheiten der Örtlichkeit: Indoor-Veranstaltungen, begrenzte Räumlichkeiten, schlechte Belüftung der Räume?
- Begrenzte Möglichkeiten/Angebote zur ausreichenden Händehygiene
- Bereitschaft des Veranstalters zur Kooperation und Umsetzung von Maßnahmen.
Nach Empfehlung des Kreisgesundheitsamtes sollte eine Veranstaltung bereits dann nicht ohne weiteres, sondern allenfalls nur unter Auflagen durchgeführt werden, wenn bereits einer dieser ein höheres Risiko begründenden Faktoren zutrifft.