Die Wülfrather Stadtverwaltung informiert. Foto: André Volkmann
Die Wülfrather Stadtverwaltung informiert. Foto: André Volkmann

Wülfrath. Das Land hat den Erlass zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen immer mehr. Die Stadt Wülfrath hat daher ihre Allgemeinverfügung mit den für alle geltenden Regeln weiter angepasst.


Am Mittwochabend wurde die neueste Verfügung bekannt gemacht: „Im Minutentakt erhalten wir Hinweise, Erlasse, Weisungen, Lageberichte, Mitteilungen und Konkretisierungen – wir werten alles so schnell wie möglich aus und passen unsere Verfügungen entsprechend an“, berichtet Bürgermeisterin Dr. Claudia Panke. „Wichtig ist uns, dass die Bürgerinnen und Bürger schnell die richtigen Antworten auf ihre Fragen erhalten.“

Dabei helfen auch die Einschätzungen des Städte- und Gemeindebundes: „Unter Cafés werden auch Eiscafés, Eisdielen (einschließlich des Thekenverkaufs zur Straße hin) und ähnliche Einrichtungen zu verstehen sein. Unter Bars fallen auch Shisha-Bars. Es kommt bei der Abgrenzung etwa zu einem Restaurant oder einem Bistro darauf an, wo der Schwerpunkt des Angebotes liegt.“

Geöffnet bleiben Restaurants und Speisegaststätten, bei denen der Schwerpunkt des Angebotes auf der Zubereitung von Mahlzeiten liegt. Imbissbuden mit Sitzgelegenheiten fallen nach Ansicht des Städte- und Gemeindebundes unter den Begriff der Restaurants (Schnellrestaurants). Zu den Spiel- und Bolzplätzen zählen unter anderem Skateranlagen, Bouleplätze, oder öffentliche Tischtennisplatten.

Der neue Erlass vom 18. März verdeutlicht, welche Geschäfte geöffnet bleiben dürfen: Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel.

Die Allgemeinverfügung der Stadt Wülfrath wurde entsprechend angepasst. Sie ist unter www.wuelfrath.de zu finden: „Neu: Corona-Virus: Bekanntmachung der Allgemeinverfügung der Stadt Wülfrath vom 18. März 2020 | 18.45 Uhr“.

Es ist mit weiteren Konkretisierungen dazu zu rechnen, welche Geschäfte außerdem geöffnet bleiben können bzw. geschlossen werden müssen“, so die städtische Verwaltung.