Kreis Mettmann. Alle Institutionen, die sich zivilgesellschaftlich für geflüchtete und neuzugewanderte Menschen engagieren kommen für eine Förderung in Frage. Das können eingetragene Vereine, Gemeinden, Verbände und Migrantenselbstorganisationen sein.
Möglich wird die Förderung durch das Programm „Komm-an NRW“, mit dem die Integration und Teilhabe von Geflüchteten und Neuzugewanderten, gefördert durch das Ministerium für Kinder, Jugend, Familie, Gleichstellung, Flucht und Integration NRW, in den Kommunen verbessert werden soll.
Gefördert werden die Renovierung, Ausstattung und der Betrieb von Ankommenstreffpunkten, Maßnahmen des Zusammenkommens, der Orientierung und Begleitung, Maßnahmen zur Informations- und Wissensvermittlung sowie Maßnahmen zur Qualifizierung von ehrenamtlich Tätigen und zur Begleitung ihrer Arbeit.
Anträge für das Förderjahr 2024 können noch bis zum 5. November gestellt werden.
Für eine Beratung zur Antragsstellung kann man sich an das Kreisintegrationszentrum wenden: komm-an@kreis-mettmann.de, Tel. 02104-992210 und 02104-992173