Kreis Mettmann. Die Finanzämter Velbert und Düsseldorf-Mettmann haben in ihren Zuständigkeitsbereich rund vier Prozent der Grundsteuer-Erklärung geschätzt. Der überwiegende Teil ist abgegeben worden.
Das Finanzamt Velbert sowie das Finanzamt Düsseldorf-Mettmann liegen bei der Umsetzung der Grundsteuer-Reform auf der Zielgeraden. Für rund 93 Prozent der Grundstücke im Zuständigkeitsbereich liegen die Erklärungen vor, weitere rund vier Prozent wurden bisher geschätzt.
In den kommenden Wochen und Monaten wird die Bearbeitung der Grundstücksfälle weiter vorangetrieben. Im nächsten Schritt werden die unbebauten Grundstücke und im Anschluss die verbleibenden Fälle geschätzt. Auch nach einer Schätzung bleiben das Finanzamt bei der Feststellung des Grundsteuerwertes aktiv. Die betroffenen Personen sind trotz Schätzung weiterhin verpflichtet, eine Erklärung zur Feststellung der Grundsteuerwerte abzugeben.
Die Ämter schließen daraus, dass die gut auf die Aufgabe vorbereitet gewesen seien, die der Bund ihnen mit seiner Reform übertragen hatte.
Die Finanzämter im Land arbeiten gezielt darauf hin, dass den Kommunen im Jahr 2024 die Grundlagen in Form der Grundsteuermessbeträge für die Berechnung und Festsetzung der Grundsteuer vorliegen.
„Dem Service und der Ansprechbarkeit der Kolleginnen und Kollegen kam mit dem Beginn der Grundsteuerreform eine besondere Bedeutung zu. Wir haben damit gerechnet, dass die Eigentümerinnen und Eigentümer bei der Erstellung der Grundsteuererklärung einen höheren Unterstützungsbedarf haben könnten. Durch unsere Angebote auf allen Kanälen haben wir sie jederzeit bestmöglich unterstützt. Dies zeigt sich an den Nutzerzahlen Online, an unserer Hotline und bei uns vor Ort“, so Köhler.
Dafür haben die nordrhein-westfälischen Finanzämter frühzeitig mehr Personal aufgebaut, insgesamt wurden in den letzten Jahren landesweit rund 380 Regierungsbeschäftigte für die Grundsteuerstellen eingestellt. Weiterhin wurde eine Grundsteuer-Hotline und ein vielfältiges Service-Angebot eingerichtet sowie kontinuierlich weiterentwickelt. Dazu gehören auch die landesweit 6 Millionen Informationsschreiben, die vor Beginn der Abgabefrist – dem 1. Juli 2022 – an die betroffenen Bürgerinnen und Bürger verschickt wurden.
Mehr als fünf Millionen Zugriffe verzeichnete der zentrale Onlineauftritt www.grundsteuer.nrw.de. Dort unterstützt die Finanzverwaltung mit Klickanleitungen, Erklärvideos, FAQ und weiteren Informationen. Auch die auf Youtube bereitgestellten Elster-Ausfüllanleitungen wurden rund zwei Millionen Mal aufgerufen und haben so bei der Abgabe der Erklärung geholfen.