Ein Polizeihubschrauber in der Luft. Foto: Volkmann
Ein Polizeihubschrauber in der Luft. Foto: Volkmann

Gelsenkirchen/Velbert. In der Nacht auf Sonntag haben Bundespolizisten in der Nähe einer Bahnstrecke in Gelsenkirchen zwei Personen festgenommen, die sich nach einer mutmaßlichen Graffiti-Tat versteckt haben sollen  darunter eine 24-Jährige aus Velbert.


Der Polizei zufolge bemerkten Einsatzkräfte gegen 0.40 Uhr aus einem Polizeihubschrauber heraus drei Personen. „Diese besprühten in Gelsenkirchen-Feldmark Schallschutzwände mittels Farbe“, berichtet die Behörde. Einsatzkräfte rückten zu der Bahnstrecke aus, konnten jedoch keine Tatverdächtigen finden.

Was sie jedoch entdeckten, waren frische Farbanhaftungen auf einer Fläche von etwa 50 Quadratmetern. Die Beamten fanden zudem mehrere Spraydosen und schossen Fotos von den Graffiti.

„Dank der Anweisungen des Piloten konnten die Flüchtenden verfolgt werden“, hieß es. Wenig später stellten Bundespolizisten einen 30-Jährigen in einem Waldabschnitt in der Nähe. Er hatte sich in einem Busch versteckt.

„Weitere Polizisten stellten schließlich eine 24-Jährige, welche sich nach langer Flucht in einer schlammigen Baustelle unter einem Bagger verborgen hielt“, berichtet die Polizei. Nach mehrfacher Aufforderung habe sich die junge Frau aus Velbert ergeben. Auch die 24-Jährige hatte die  Hubschrauberbesatzung mit einer Wärmebildkamera aufgespürt.

„Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten zudem eine geringe Menge Marihuana, sowie Anhaftungen von weißem Pulver an ihrer Krankenkassenkarte auf“, hieß es.

Die Einsatzkräfte brachten die beiden Verdächtigen zur Bundespolizeiwache. „Äußern wollten sich die bisher nicht polizeilich in Erscheinung getretenen Personen nicht“, teilt die Behörde mit. Den Aufenthaltsort des dritten Unbekannten hätten sie den Beamten nicht verraten. Die Mobiltelefone der beiden Deutschen wurden sichergestellt.

Die Bundespolizei leitete ein Strafverfahren wegen gemeinschaftlicher Sachbeschädigung gegen den Hattinger und die 24-Jährige ein. Die Velberterin muss sich zudem wegen des Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz verantworten.