Der Fastemonat hat am 24. April begonnen. Foto: pixabay
Der Fastemonat hat am 24. April begonnen. Foto: pixabay

Mettmann. Ab Montag, 27. April, wird einmal am Tag zwischen 17.30 und 18 Uhr ein Gebetsruf zum Abendgebet aus der Moschee der DITIB-Türkisch Islamische Gemeinde zu Mettmann an der Straße Auf dem Hüls erklingen. Das teilt die Stadtverwaltung mit.


Dabei werde allerdings nicht zum gemeinsamen Gebet in der Moschee aufgerufen, der Gebetsruf soll vielmehr, wie auch das tägliche Glockenläuten der evangelischen und katholischen Kirche während der Corona-Krise, den Zusammenhalt der Gemeinde der muslimischen Menschen in Mettmann fördern.

„Wir sind bunt, tolerant und weltoffen. Dieser in einer Resolution auch von der Politik getragenen Verpflichtung der Stadt kommen wir mit dem Wunsch der Türkisch Islamischen Gemeinde zum Gebetsaufruf nun nach“, sagt Bürgermeister Thomas Dinkelmann. Gerade in der jetzigen Situation, fehle vielen Menschen die Gemeinschaft in ihren Gotteshäusern, so der Bürgermeister weiter. „Wir haben uns mit dem Vorsitzenden der Gemeinde abgestimmt, dass der befristet stattfindende Gebetsaufruf bei der derzeitigen Gefahrenlage wegen des Coronavirus keinesfalls dazu führen darf, dass sich Gemeindemitglieder vor der Moschee versammeln“, so Bürgermeister Dinkelmann.

„Ich freue mich sehr darüber, dass die Stadt unserem Wunsch nachgekommen ist. Dies ist in Zeiten von Corona ein wichtiges Zeichen der Solidarität mit den Muslimen, die in Mettmann leben“, freut sich Bahri Erdogan, der erste Vorsitzende der Gemeinde. Es sei für viele Gläubige jetzt besonders schwer, während des Fastenmonats, der am 24. April begonnen hat, nicht zum gemeinsamen Gebet in die Moschee gehen zu können und auch auf das große gemeinschaftliche Fastenbrechen zum Sonnenuntergang verzichten zu müssen.

Genehmigung nach Ortstermin mit zuständigen Behörden

Der Genehmigung des täglichen Gebetsrufes war ein gemeinsamer Ortstermin mit Beteiligten der städtischen Ordnungsbehörde, einem Vertreter der unteren Immissionsschutzbehörde der Kreisverwaltung Mettmann sowie dem Vereinsvorsitzenden vorausgegangen.

Bei der Messung der Immissionswerte während eines „Probegebetsrufs“ wurde durch den Vertreter der unteren Immissionsschutzbehörde der Kreisverwaltung Mettmann festgestellt, dass die Immissionsrichtwerte nicht überschritten werden. Einer Ausnahmegenehmigung nach den Bestimmungen des Landesimmissionsschutzgesetzes bedarf es daher nicht. Die akustische Wiedergabe des Gebetsrufes erfolgt über zwei Lautsprecherboxen im Eingangsbereich der Moschee.

Sobald eine Lockerung der aktuellen Regeln erfolgt und sich die Gemeinde unter Schutzauflagen wieder in der Moschee einfinden kann, wird der Gebetsruf wieder eingestellt.