Tannenzweig mit Zapfen und Lichtern.
Ausgediente Weihnachtsbäume gelten als Müll, müssen also entsorgt werden. Alternativ kann man den Tannen ein zweites Leben einhauchen. Foto: pixabay

Düsseldorf. In den meisten Haushalten hat der Weihnachtsbaum bis zum Fest der Heiligen Drei Könige am 6. Januar einen Platz und wird dann am folgenden Tag abgeschmückt und entsorgt. 


Den ausgedienten Weihnachtsbaum kann man meist einfach oder umweltfreundlich entsorgen. Fast alle Städte und Gemeinden binden die gebührenfreie Entsorgung der Tannenbäume in die normale Müllabholung und Straßenreinigung ein. Dafür muss der Baum lediglich rechtzeitig an einem Sammelplatz abgestellt werden. Die Experten der Arag weisen allerdings darauf hin, dass dabei bestimmte Regularien zu beachten sind, die je nach Verwaltung variieren. „Eine Bedingung gilt aber überall: Der Baum muss restlos abgeschmückt sein“.

Eine weitere Beschränkung: In fast allen Gemeinden gelte eine Größenbeschränkung, die in der Regel bei 2,50 Metern liegt.

Die Termine für die Abholung kann man den Abfallkalendern entnehmen. „Möchte man den Baum länger stehen lassen, muss man ihn später selbst zum städtischen Recyclinghof bringen und kann ihn dort meist gebührenfrei entsorgen“, so die Arag-Experten. Ansonsten kann die alte Tanne über die Biotonne entsorgt werden, muss dafür jedoch zerkleinert werden: Für die Biotonne müssen die Zweige abgeschnitten und der Stamm zersägt werden.

Alte Tannen für Zoos

„Wer einen Kompost im Garten hat, kann die Teile natürlich auch dort entsorgen“, so die Arag. „Wo keine Biotonnen angeboten werden, darf der Baum zerkleinert auch in den Restmüll“. Die Experten geben allerdings zu bedenken, dass diese Variante für den Privathaushalt nicht besonders wirtschaftlich ist, da es sich dann um eine kostenpflichtige Müllentsorgung handelt, während die Abholung des Baums gebührenfrei erfolgt.

Alternativ zur Entsorgung können die ausgedienten Weihnachtsbäume einem neuen Zweck zugeführt werden, etwa als Bastelmaterial für Deko oder als Brennholz – letzteres laut Arag nach einer „zwei- bis dreijährigen Lagerung“.

Eine weitere Idee der Arag-Experten: Den Baum als Tierfutter spenden. Viele Zoos freuen sich, wenn sie den Tieren mal etwas anderes anbieten können. Die Tannenzweige unbehandelter heimischer Bäume mit ihren ätherischen Ölen sind Leckerbissen für viele Tierarten wie zum Beispiel Antilopen, Elefanten, Kamele, Zebras oder Giraffen. Zudem können die Tannen anderen Tieren als Spielzeug dienen. Ein Anruf bei dem Zoo der Wahl im Vorfeld der Spende macht jedoch Sinn, denn häufig sind Zoos bereits gut ausgestattet mit Überbleibseln aus dem Verkauf vor Weihnachten.

Diese Variante kann teuer werden

In puncto Tannenbaum-Entsorgung gibt es laut Arag-Experten ein großes Tabu: Den trockenen und nadelnden Baum zurück in den Wald zu bringen und dort abzulegen.

Der Baum zersetz sich zwar irgendwann, das dauere allerdings viel zu lange und bis dahin schade er  der Umwelt, hindere andere Pflanzen am Wachstum und störe gleichzeitig die Tier- und Insektenwelt.

Die Entsorgung des Weihnachtsbaums auf Feldern oder Wäldern ist daher ebenso verboten wie das Wegwerfen sonstiger Grünabfälle und wird laut Arag mit Bußgeldern geahndet. „Auch das Verbrennen unter freiem Himmel ist auf eigene Faust nicht erlaubt“, so die Experten. Hier und da organisiere die Feuerwehr öffentliche Feuer und rufe dann auf, Bäume mitzubringen.

„Strafen drohen ebenso bei sonstiger sogenannter unsachgemäßer Entledigung, denn ausgediente Weihnachtstannen fallen unter den Begriff Müll und ihr achtloses Wegwerfen stellt somit illegale Müllentsorgung dar“, mahnt die Arag. Das sei kein Kavaliersdelikt, sondern eine Ordnungswidrigkeit. Die Höhe des Bußgeldes sei von Kommune zu Kommune unterschiedlich, könne aber bis zu 500 Euro betragen.