Eine Statue der Justitia ist zu sehen. Foto: pixabay
Eine Statue der Justitia ist zu sehen. Foto: pixabay

Velbert. Die Stadt Velbert sucht im Auftrag des Landrates des Kreises Mettmann ehrenamtliche Richterinnen und Richter für das Verwaltungsgericht und das Sozialgericht, beide in Düsseldorf, das Oberverwaltungsgericht in Münster sowie das Landessozialgericht in Essen.


Die neue Amtsperiode für das Sozialgericht und das Landessozialgericht beginnt jeweils am 1. Januar 2025 und für das Oberverwaltungsgericht am 1. Februar 2025. Die Amtsperiode für das Verwaltungsgericht startet am 1. Mai 2025. Das Ehrenamt wird für fünf Jahre besetzt.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen, das 25. Lebensjahr (beim Landessozialgericht das 30. Lebensjahr) vollendet und ihren Wohnsitz innerhalb Velberts haben. Bewerben kann sich, wer Lebenserfahrung und allgemeines Urteilsvermögen mitbringt. Interessierte sollten zudem verantwortungsbewusst an verwaltungsgerichtlichen Entscheidungen teilnehmen können.

Die Bewerbungen müssen bis Sonntag, 31. März 2024 eingereicht werden. Die Bewerbungsunterlagen sind per E-Mail an: heike.kreuzer@velbert.de oder postalisch an die untenstehende Anschrift zu senden: Stadtverwaltung Velbert, Büro des Bürgermeisters, Thomasstraße 1, 42551 Velbert.

Die Bewerbungen müssen folgende Personenangaben enthalten: Vor- und Familienname, Geburtsdatum und -ort, Beruf (genaue Bezeichnung, keine Sammelbegriffe, wie zum Beispiel Angestellte oder Angestellter) sowie die vollständige, aktuelle Anschrift und Telefonnummer. Bei der Bewerbung als ehrenamtliche Richterin oder Richter muss zusätzlich für das Landessozialgericht und das Sozialgericht angegeben werden, ob bereits eine Tätigkeit als Beisitzer ausgeübt wurde.

Des Weiteren wird ein aktuelles Führungszeugnis (Belegart O) benötigt. Das Führungszeugnis kann für diesen Zweck kostenlos im Service-Büro der Stadt Velbert oder online beantragt werden.

Zu beachten ist, dass bei einer erfolgreichen Bewerbung die Besetzung des ehrenamtlichen Richteramtes nur für das Verwaltungsgericht oder das Oberverwaltungsgericht beziehungsweise nur für das Sozialgericht oder das Landessozialgericht möglich ist.