Kreis Mettmann. Das Veterinäramt weißt auf die besondere Verantwortung hin, die mit dem Verschenken von Haustieren zu Weihnachten einhergeht.
Alle Jahre wieder stehen Tiere insbesondere bei Kindern ganz oben auf der Weihnachts-Wunschliste. Die Erfüllung eines solchen Wunsches sollte jedoch wohl überlegt sein. „Tiere sind keine Sachen“, gibt das Veterinäramt des Kreises zu bedenken, und deshalb sollten zum Wohle der Tiere zunächst einige wichtige Fragen geklärt sein:
• Ist die Tierart bei allen Familienmitgliedern erwünscht?
• Gibt es in der Familie allergische Reaktionen auf Tierhaare oder Heu?
• Ist das Kind alt genug, um mit der Pflege des Tieres nicht überfordert zu sein?
• Was geschieht mit dem Tier in der Urlaubszeit?
• Kennen Sie das maximale Alter des Tieres?
Kaninchen können bis zu zehn, Hunde und Katzen bis zu 20, Graupapageien bis zu 70, Schildkröten bis zu 120 Jahre alt werden.
Damit das „neue Familienmitglied“ nicht kurz nach Weihnachten wieder im Tierheim landet, rät das Veterinäramt, zu Weihnachten ein Buch über die entsprechende Tierart, gegebenenfalls mit einem Gutschein für einen Besuch im Tierheim oder Zoofachhandel auf den Gabentisch zu legen. Einige Tierheime geben, als erste Maßnahme gegen einen verantwortungslosen Umgang mit geschenkten Haustieren, über die Weihnachtstage keine Tiere mehr ab.
Vor Ort kann dann mit allen Beteiligten ein geeignetes Tier ausgesucht werden. Empfehlenswert sind auch die von der tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz herausgegebenen Merkblätter, auf denen alle Anforderungen an eine tiergerechte Unterbringung, Pflege und Ernährung der unterschiedlichsten Haus- und Heimtiere nachzulesen sind.
Unter www.tierschutz-tvt.de können die Merkblätter heruntergeladen werden.
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…knipst oft Fotos in Schräglage, um die Lokalnachrichten aus dem Kreis Mettmann zu bebildern und nennt das dann „Fotokunst“. Spezialgebiete sind Rechtsthemen, Internet, Technik und Unterhaltung. Er ist mit der Kamera oft in Neviges unterwegs. Spielt Brettspiele und Videogames.
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